Mitteilungsvorlage - MV/2020/055
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfungsergebnis zur Anschaffung von mobilen Blitzern
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice
- Geschäftszeichen:
- 1-301
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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11.08.2020
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen im fließenden Verkehr ist eine originäre Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte im Land Schleswig-Holstein.
Der Kreis Pinneberg hat für das gesamte Kreisgebiet einen mobilen Blitzer im Einsatz, der quasi rund um die Uhr eingesetzt wird, in erster Linie dort, wo Unfallschwerpunkte/Unfalllagen zu verzeichnen sind. Auch im Stadtgebiet Wedel kommt der mobile Blitzer regelmäßig zum Einsatz, obwohl gravierende Unfallschwerpunkte im Stadtgebiet nicht zu verzeichnen sind. Die zeitlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen vor den Schulen und Kindergärten im Stadtgebiet werden ebenfalls durch das mobile Blitzgerät überwacht.
Wird beabsichtigt die Aufgabe zu übernehmen, ist ein Antrag an den Kreis Pinneberg zu stellen.
Eine Übernahme der Aufgabe bedeutet auch die komplette Abwicklung des Verfahrens.
Die Kosten für ein mobiles Gerät betragen ca. 130.000,00 Euro. Hinzu kommen die Personalkosten für 2 Messangestellte die das mobile Gerät betreuen. Aus Sicherheitsgründen ist der mobile Blitzer immer mit 2 Personen zu besetzen. Für die Schulung und Einweisung der Messangestellten fallen weiterhin Kosten von mindestens 5.000,00 Euro an.
Außerdem werden im Innendienst mindestens 2 Einspruchssachbearbeiter und eine weitere Verwaltungskraft benötigt. Letztendlich würde eine komplette neue Abteilung im Fachdienst Ordnung entstehen, für die entsprechend ausgestatte Büroräume zur Verfügung stehen müssten.
Laufende Kosten für die Wartung und das Eichen des Gerätes, sowie Kosten für regelmäßige Schulungen der Sachbearbeiter, welche rechtlich immer auf dem aktuellen Stand sein müssen, um die Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit erteilten Fahrverboten zu bearbeiten, sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Formal ist es sicherlich möglich die Aufgabe zu übertragen, aus wirtschaftlichen Gründen macht es aber nur Sinn diese Aufgabe zentral beim Kreis zu verwalten.
Die Stadt Norderstedt hat im Rahmen eines zeitlich befristeten Pilotprojektes vom Kreis Segeberg die Überwachung von Rotlichtverstößen und die Überwachung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, die aus Lärmschutzgründen angeordnet wurden, übertragen bekommen.
Die grundsätzliche Geschwindigkeitsüberwachung auf den Straßen im Stadtgebiet Norderstedt ist beim Kreis Segeberg verblieben.
Auf Nachfrage behält der Kreis Pinneberg sich vor diese originäre Aufgabe weiter durchzuführen.
