Beschlussvorlage - BV/2020/034-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wedel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Interner Dienstbetrieb
- Geschäftszeichen:
- 3-103
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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25.06.2020
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Darstellung des Sachverhalts
Am 28.11.2019 hat der Rat der Stadt Wedel die Einführung einer neuen Art der Protokollführung zum 01.07.2020 beschlossen. Der Beschluss sah auch eine Änderung der Geschäftsordnung vor, um die zukünftige Protokollführung ordentlich zu definieren.
In der Anlage liegt nun der Verwaltungsentwurf für die neue Geschäftsordnung vor. Es wurden neben der Anpassung des Paragraphen für die Protokollführung noch weitere Änderungen getroffen.
Die vorgeschlagenen Änderungen sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen.
NEU:
Die Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.06.2020 wurden in der Gegenüberstellung in anderer Farbe (grün) kenntlich gemacht und die Lesefassung entsprechend angepasst. Sowohl die ursprünglichen Empfehlungen der Verwaltung als auch die Änderungen des HFA sind in der Darstellung nachvollziehbar. Daher wird auf eine erneute Verteilung der Ursprungsvorlage verzichtet.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Geschäftsordnung wurde in ihrer Gesamtheit überprüft. Die vorgeschlagenen Änderungen mit einer kurzen Begründung sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen.
Die Beschlusslage des Rates zur Protokollführung wurde in § 32 berücksichtigt und ein neuer Absatz über die Angabe des zahlenmäßigen Abstimmungsverhaltens der Gremienmitglieder wurde aufgenommen.
Die digitale Gremienarbeit wird nach der Einführung der neuen Sitzungsdienstsoftware weiter voranschreiten und eine digitale Bereitstellung der Sitzungsunterlagen ist ab dem 01.01.2021 vorgesehen. Hierfür wurden die entsprechenden Regelungen der Geschäftsordnung, die bereits 2019 getroffen wurden, auf ihre Praktikabilität überprüft und angepasst. Die Einsichtsrechte wurden konkretisiert und zentral in § 4 festgehalten.
Der Sprachstil wurde in einigen Fällen angepasst und vereinheitlicht, sowie gendergerecht formuliert.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Die Geschäftsordnung bleibt auf dem alten Stand. Der Ratsbeschluss vom 28.11.2019 zur Protokollführung kann nicht umgesetzt werden und eine Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten bei der digitalen Gremienarbeit erfolgt nicht.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 22.09.2016 zum Handlungsfeld Finanzen (HF 7) sind folgende Kompensationen vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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487,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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285,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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1.000,2 kB
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