Beschlussvorlage - BV/2020/035-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Wedel beschließt

den Abriss und den Neubau der Wohnunterkunft in der Schulauer Straße.

 

  1. Der Rat der Stadt Wedel beschließt

den Erweitungsbau der bereits bestehenden Wohnunterkunft am Bullenseedamm um 16 Plätze.

 

  1. Der Rat der Stadt Wedel beschließt

den Neubau einer Wohnunterkunft in der Heinestraße (Parkplatz).

 

  1. Der Rat der Stadt Wedel beschließt

den Neubau einer Wohnunterkunft im Steinberg 8a und den Abriss und Neubau der bereits bestehenden Wohnunterkunft.

 

  1. Der Rat der Stadt Wedel beschließt,

dass die zeitliche Umsetzung der einzelnen Baumaßnahmen sich aus den baulichen Zuständen und den Unterbringungserfordernissen ergibt. Auf Empfehlung des Sozialausschusses am 09.06.2020 gestrichen

 

  1. Der Rat der Stadt Wedel beschließt,

dass die in diesem Jahr benötigten Mittel im Bedarfsfall aus den im entsprechenden Budget bereits zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln umgewidmet werden.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Nach mehrmaliger Beratung im Sozialausschuss und im Rat wurde die Vorlage nunmehr so formuliert, dass über jede Wohnunterkunft einzeln abgestimmt werden kann.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Es ist erforderlich den Beschluss zu fassen, um Klarheit für das weitere Verwaltungsvorgehen zu gewinnen. Die erfolgte Genehmigung des Haushaltes ermöglicht eine umgehende Umsetzung baulicher Maßnahmen, da einige Unterkünfte sich in einem sehr schlechten Zustand befinden.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Aufgrund der Dringlichkeit (marode, abgängige Unterkünfte) und des Sachstandes können aus derzeitiger Sicht keine Alternativen dargestellt werden.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 22.09.2016 zum Handlungsfeld Finanzen (HF 7) sind folgende Kompensationen vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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