Beschlussvorlage - BV/2020/035-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau städtischer Wohnunterkünfte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Interner Dienstbetrieb
- Beteiligt:
- Fachdienst Soziales
- Geschäftszeichen:
- 1-50
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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25.06.2020
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Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Wedel beschließt
den Abriss und den Neubau der Wohnunterkunft in der Schulauer Straße.
- Der Rat der Stadt Wedel beschließt
den Erweitungsbau der bereits bestehenden Wohnunterkunft am Bullenseedamm um 16 Plätze.
- Der Rat der Stadt Wedel beschließt
den Neubau einer Wohnunterkunft in der Heinestraße (Parkplatz).
- Der Rat der Stadt Wedel beschließt
den Neubau einer Wohnunterkunft im Steinberg 8a und den Abriss und Neubau der bereits bestehenden Wohnunterkunft.
- Der Rat der Stadt Wedel beschließt,
dass die zeitliche Umsetzung der einzelnen Baumaßnahmen sich aus den baulichen Zuständen und den Unterbringungserfordernissen ergibt. Auf Empfehlung des Sozialausschusses am 09.06.2020 gestrichen
- Der Rat der Stadt Wedel beschließt,
dass die in diesem Jahr benötigten Mittel im Bedarfsfall aus den im entsprechenden Budget bereits zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln umgewidmet werden.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Es ist erforderlich den Beschluss zu fassen, um Klarheit für das weitere Verwaltungsvorgehen zu gewinnen. Die erfolgte Genehmigung des Haushaltes ermöglicht eine umgehende Umsetzung baulicher Maßnahmen, da einige Unterkünfte sich in einem sehr schlechten Zustand befinden.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 22.09.2016 zum Handlungsfeld Finanzen (HF 7) sind folgende Kompensationen vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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