Mitteilungsvorlage - MV/2020/049
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des 10. Seniorenbeirats der Stadt Wedel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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09.06.2020
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
In unserer Stadt wird seit 1984 alle 4 Jahre ein neuer Seniorenbeirat gewählt. Die letzte Wahl fand im Oktober 2016 statt. Das Wahlergebnis wurde am 21.11.2016 festgestellt, die konstituierende Sitzung des aktuellen Seniorenbeirats erfolgte am 28.11.2016. In Abstimmung mit der jetzigen Seniorenvertretung beabsichtigt die Verwaltung, die in diesem Jahr anstehende Wahl im Oktober / November 2020 durchzuführen.
In der Satzung der Stadt Wedel für den Seniorenbeirat vom 12.10.2010 sind die Vorgaben für die Wahlmodalitäten festgelegt. Wahlberechtigung und Wählbarkeit sind in § 3 der o.a. Satzung definiert.
Nach § 3 Absatz 1 ist jede Einwohnerin/jeder Einwohner wahlberechtigt, die/der am letzten Tag der Wahl seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz in Wedel gemeldet ist und das 60. Lebensjahr vollendet hat. Die in § 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für Schleswig-Holstein genannten Voraussetzungen führen zum Ausschluss vom Wahlrecht.
Gemäß § 3 Absatz 2 ist jede Einwohnerin/jeder Einwohner wählbar, die/der am letzten Tag der Wahl seit mindestens 6 Monaten mit Hauptwohnsitz in Wedel gemeldet ist und das 60. Lebensjahr vollendet hat. Die in § 6 Absatz 2 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für Schleswig-Holstein genannten Voraussetzungen führen zum Ausschluss von der Wählbarkeit.
Nicht wählbar ist, wer
- Mitglied des Rates der Stadt Wedel ist,
- Mitglied eines Ausschusses des Rates der Stadt Wedel ist,
- aktive Beamtin oder aktiver Beamter, tariflich Beschäftigte oder Beschäftigter der Stadt Wedel ist,
- auf örtlicher oder überörtlicher Ebene dem Vorstand einer Partei, einer Kirche, einer Religionsgesellschaft, einer Weltanschauungsvereinigung, der Scientology-Bewegung oder eines Verbandes der freien Wohlfahrtspflege angehört.
Nach § 5 Absatz 1 der Satzung ist der Bürgermeister für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zuständig. Gemäß § 5 Absatz 6 bestimmt er, in welcher Zeit gewählt wird, wann und wo die Stimmen ausgezählt werden.
Die 11 neuen Mitglieder und 6 Vertreter/innen werden per Briefwahl ermittelt (§ 5 Absatz 2). Jede/r Wähler/in hat bis zu 7 Stimmen. Für jede Bewerberin bzw. für jeden Bewerber kann jeweils nur eine Stimme abgegeben werden.
Folgender Zeitplan ist vorgesehen:
Kandidatensuche bis spätestens 05. Oktober 2020
Verschickung der Wahlunterlagen Ende Oktober 2020
Kandidatenvorstellung Mitte Oktober 2020
Wahlzeit (Briefwahl) 25.10. – 15.11.2020
Auszählung 16.11.2020
Konstituierende Sitzung Terminierung in Abstimmung mit dem Stadtpräsidenten, Vorschlag 25.11.2020
Für die Durchführung der Neuwahl des Seniorenbeirates sind Haushaltsmittel in Höhe von 7.500 € vorgesehen unter der Kostenstelle 3115-01001, Sachkonto 543191.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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767,8 kB
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