Beschlussvorlage - BV/2020/032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) und der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung werden berücksichtigt, teilweise berücksichtig oder nicht berücksichtigt,
  2. der anliegende Entwurf der Satzung, bestehend aus dem Plan zum Geltungsbereich und dem Text der Satzung, wird als Satzung beschlossen,
  3. die im Rahmen der Abwägung erfolgte Begründung wird gebilligt.
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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Im Januar 2019 wurde dem UBF eine Übersicht über die geplanten Änderungen der Baumschutzsatzung aus dem Jahr 2008 vorgestellt. Im Rahmen dieser Präsentation wurden Eckpunkte der neuen Baumschutzsatzung erläutert und eine abschließende juristische Überprüfung angekündigt. Die Notwendigkeit einer Neufassung resultierte aus geänderten Rechtsgrundlagen und den weitreichenden Klimaschutzzielen, die sich die Stadt Wedel gesetzt hatte. Der Vergleich mit der Mustersatzung von Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1995 und aktueller Baumschutzsatzungen benachbarter Gemeinden ergab auch, dass die für Wedel seit 2008 gültige Satzung Bäume auf niedrigstem Niveau schützt. Die Mitglieder des UBFs hatten am 10.1.2019 auch Gelegenheit, Bedenken und Änderungswünsche zu äußern, die im ersten Entwurf Berücksichtigung fanden.

Der erste Entwurf wurde der Politik im UBF am 7.2.2019 zur Kenntnis gegeben. Die Fraktionen hatten Gelegenheit, Änderungswünsche schriftlich vorzutragen. 

Die überarbeitete Fassung wurde sodann im UBF am 9.5.2019 vorgelegt. Die Beschlussfassung wurde jedoch vertagt.

Der Ausschuss stimmte im UBF am 6.6.2019 einzeln über die Einwände und Abwägungsvorschläge ab. Der neue Entwurf, mit Änderungen, wurde vom UBF sodann mehrheitlich am 12.09.2019 beschlossen.

Am 28.11.2019 beschloss der Rat mit dem Entwurf in das förmliche Beteiligungsverfahren zu gehen.

Der Satzungsentwurf vom 13.9.2019 war für die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit vom 20.12.2019 bis zum 31.01.2020 ausgelegt worden.

 

Die eingereichten Stellungnahmen führen zu folgenden inhaltlichen Änderungen:

 

  • Hecken und Sträucher werden aus dem Schutzbereich der Satzung herausgenommen. Grund dafür ist das kollidierende Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein und die Möglichkeit, diese Gewächse über § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB zu schützen.
  • Der Schreibfehler in § 3 Abs. 3 „Höhe von 100 m“ wird auf 100 cm korrigiert.
  • Hinsichtlich der Befreiungen in § 6 Abs. 2 wird der Zusatz aufgenommen, dass die Befreiungen mit Nebenbestimmungen versehen werden können, vgl. § 67 Abs. 1, 3 BNatSchG
  • Die Walnuss wird in den Schutzbereich der Satzung aufgenommen, § 3

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Muster-Baumschutzsatzung des Landes Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1995 diente als einer von vielen Anhaltspunkten und Grundlage für die neue Baumschutzsatzung in Wedel. Die Baumschutzsatzung entspricht in § 3 Abs.1 Nr. 1 mit einem nunmehr angesetzten Stammumfang von mindestens 60 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm, den Vorgaben dieser Mustersatzung. Mit der Ausweitung der Unterschutzstellung von Bäumen ab einem Stammumfang von 60 cm statt 150 cm in einer Höhe von 100 cm und der Ausweitung auf Laub- und Nadelbäume wird die Antragspflicht erheblich ausgeweitet. Auflagen, wie z.B. Ersatzpflanzungen mit Fristen und Nachkontrollen und ggf. weitere Maßnahmen wurden neu aufgenommen. Dies zieht einen höheren Personalaufwand nach sich, der mit ca. 12.000 € jährlich beziffert wurde. Es ist damit zu rechnen, dass zukünftig weitere Anpassungen im Hinblick auf zeitlichen Aufwand, Personal und Kosten erforderlich sein werden.

 

Zeitgleich soll im Zuge der Änderung der Verwaltungsgebührensatzung die Gebühr pro Antrag angepasst werden. Die Kosten für Ersatzpflanzungen werden pro Baum auf den tatsächlichen Aufwand hochgesetzt. Eine Entscheidung über die konkreten Erhöhungen steht noch aus.

 

Die Obstbäume sind sowohl von der Verwaltung als auch von der Politik aufgrund ihres primär wirtschaftlichen Zwecks aus dem Schutzbereich der Satzung herausgenommen worden. Obstbäume werden zur expliziten Fruchtziehung für den menschlichen Genuss angebaut. Der Rat hatte mit Datum vom 28.11.2019 die Aufnahme von Obstbäumen in den Schutzbereich der Satzung mehrheitlich abgelehnt.

 

Die Verwaltung hat bereits im UBF am 06.06.2019 darauf hingewiesen, dass im Falle einer Aufnahme von Hecken und Sträuchern (=Anpflanzungen) in den Schutzbereich der Satzung eine Kollision zwischen dem Nachbarrechtsgesetz des Landes Schleswig – Holstein herbeigeführt wird, die nicht überwunden werden kann. Es wird daher weiterhin dringend empfohlen, von einer Aufnahme von Hecken und Sträuchern in den Schutzbereich der Baumschutzsatzung abzusehen, da aufgrund der Normenhierarchie das Landesrecht als sogenanntes höheres Recht die Baumschutzsatzung (Ortsrecht) verdrängt.

Der Schutz von Hecken und Sträuchern kann im Rahmen der Festsetzung von Bebauungsplänen gewährleistet werden, § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB. Ein entsprechender Schutz von Hecken und Sträuchern durch die Festsetzung im B-Plan in Wedel ist bereits in der 1. Änderung des B-Plans 44a, Lülanden Nord, Grünzug Appelbooumtwiete, erfolgreich durchgeführt worden.

 

Nadelhölzer wie Kiefern und Fichten werden als einheimische Gewächse, in denen sich Tiere und Insekten bevorzugt ansiedeln, durch die Baumschutzsatzung geschützt.

 

Mit dieser Baumschutzsatzung wird insbesondere dem strategischen Ziel des im Rahmen des neu erarbeiteten Handlungsfeldes 2 im Haushalt 2020 Rechnung getragen. Das strategische Ziel ist es, umwelt- und klimaschutzrelevante Aspekte in allen Entscheidungen der Stadt Wedel zu berücksichtigen. Nicht zuletzt spiegelt die Baumschutzsatzung in der erarbeiteten Form Grundsätze des Leitbildes der Stadt Wedel wieder, nämlich den Erhalt und die Schonung der Umwelt. 

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Sollte die Satzung in der vorliegenden Form nicht gebilligt werden, bleibt weiterhin die aktuelle Baumschutzsatzung der Stadt Wedel in Kraft. Die Konsequenz wäre aber auch, dass die ursprünglich gesteckten Ziele, den Baumbestand der Stand auf nachhaltige Weise zu schützen, verfehlt würden.

 

Die Verfahrensakte liegt zum Satzungsbeschluss in der Ratssitzung vor.

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 22.09.2016 zum Handlungsfeld Finanzen (HF 7) sind folgende Kompensationen vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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