Beschlussvorlage - BV/2020/031

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, den Träger la petite maison GmbH zum 01.07.2020 mit der Trägerschaft einer Kindertagesstätte Fährenkamp 41, 22880 Wedel, mit 1 Krippen- (10 Kinder) und 2 Elementargruppen (20/15 Kinder) zu betrauen.

Die notwendigen Personal- und Sachkosten für den Betrieb der Einrichtung werden auskömmlich auf der Basis der aktuellen Grundlagen der Förderungsgrundsätze finanziert, ab dem 01.08.2020 mit der teilweisen Umsetzung der Kita-Reform defizitär auf der Basis des nachzuweisenden erforderlichen Aufwands.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1.2.: „Es soll ein nachfragegerechtes, bezahlbares und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder vorgehalten werden“.

In Wedel werden dringend Betreuungsplätze benötigt, der Kindergarten sollte unbedingt unter einer neuen Trägerschaft weiter betrieben werden.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Mit der Übernahme der Trägerschaft werden 10 Krippen- und 35 Elementarplätze erhalten, die Platzsituation in Wedel wird nicht noch weiter verschärft.

 

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Darstellung des Sachverhalts

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, la petite maison mit der Trägerschaft zu betrauen. Der Träger hat durch bereits stattgefundene Gespräche und eingereichte Unterlagen einen kompetenten Eindruck vermittelt.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Im Haushalt des laufenden Jahres stehen ausreichend Mittel zur Verfügung. Für den Naturkindergarten

wurden Mittel i. H. v. 258.000 € eingeworben, ca. 90.000 € davon sind für die Betriebskosten unter der alten Trägerschaft verbraucht, so dass noch Mittel i. H. v. 168.000 € zur Verfügung stehen.

 

Für das Jahr 2021 hat eine bereits durchgeführte Kalkulation mit der Berechnung der Landestools unter Berücksichtigung der tatsächlich entstehenden Kosten des ehemaligen Trägers auf der Basis der bisherigen Belegung des Naturkindergartens eine städtische Zuschusssumme i. H. v. 406.000 € ergeben. Zu berücksichtigen wären aktuell nun noch etwaige Besonderheiten des Trägers und eine bedarfsgerechte Ausgestaltung der Betreuungszeiten. Unter diesen Aspekten ist eine Neukalkulation vorzunehmen, sobald diese Aspekte bekannt sind.

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 22.09.2016 zum Handlungsfeld Finanzen (HF 7) sind folgende Kompensationen vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

258.000

205.000

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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