Beschlussvorlage - BV/2020/031
Grunddaten
- Betreff:
-
Kita Fährenkamp
Neuer Träger
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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10.06.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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25.06.2020
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, den Träger la petite maison GmbH zum 01.07.2020 mit der Trägerschaft einer Kindertagesstätte Fährenkamp 41, 22880 Wedel, mit 1 Krippen- (10 Kinder) und 2 Elementargruppen (20/15 Kinder) zu betrauen.
Die notwendigen Personal- und Sachkosten für den Betrieb der Einrichtung werden auskömmlich auf der Basis der aktuellen Grundlagen der Förderungsgrundsätze finanziert, ab dem 01.08.2020 mit der teilweisen Umsetzung der Kita-Reform defizitär auf der Basis des nachzuweisenden erforderlichen Aufwands.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1.2.: „Es soll ein nachfragegerechtes, bezahlbares und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder vorgehalten werden“.
In Wedel werden dringend Betreuungsplätze benötigt, der Kindergarten sollte unbedingt unter einer neuen Trägerschaft weiter betrieben werden.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Mit der Übernahme der Trägerschaft werden 10 Krippen- und 35 Elementarplätze erhalten, die Platzsituation in Wedel wird nicht noch weiter verschärft.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, la petite maison mit der Trägerschaft zu betrauen. Der Träger hat durch bereits stattgefundene Gespräche und eingereichte Unterlagen einen kompetenten Eindruck vermittelt.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Im Haushalt des laufenden Jahres stehen ausreichend Mittel zur Verfügung. Für den Naturkindergarten
wurden Mittel i. H. v. 258.000 € eingeworben, ca. 90.000 € davon sind für die Betriebskosten unter der alten Trägerschaft verbraucht, so dass noch Mittel i. H. v. 168.000 € zur Verfügung stehen.
Für das Jahr 2021 hat eine bereits durchgeführte Kalkulation mit der Berechnung der Landestools unter Berücksichtigung der tatsächlich entstehenden Kosten des ehemaligen Trägers auf der Basis der bisherigen Belegung des Naturkindergartens eine städtische Zuschusssumme i. H. v. 406.000 € ergeben. Zu berücksichtigen wären aktuell nun noch etwaige Besonderheiten des Trägers und eine bedarfsgerechte Ausgestaltung der Betreuungszeiten. Unter diesen Aspekten ist eine Neukalkulation vorzunehmen, sobald diese Aspekte bekannt sind.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 22.09.2016 zum Handlungsfeld Finanzen (HF 7) sind folgende Kompensationen vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
258.000 |
205.000 |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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349,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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969,5 kB
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