Beschlussvorlage - BV/2020/030
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 2a „Doppeleiche“, 1. vorhabenbezogene Änderung, Teilbereich Süd
hier: Entwurfsbeschluss und Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (2) BauGB) und der Behörden (§ 4 (2) BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Geschäftszeichen:
- 2-61/Ke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
09.06.2020
|
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Die städtische Wohnungsbaupolitik berücksichtigt die Bedürfnisse aller Einkommensschichten.
Die Stadtstrukturen werden unter Berücksichtigung des Umweltschutzes und unter Wahrung der Identität und der städtebaulichen Vielfalt weiterentwickelt.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Darstellung des Sachverhalts
Die Projektabsicht der Stadtsparkasse im Bereich der Doppeleiche ein Wohngebäude mit gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss zu errichten, wurde erstmalig am 23.10.2018 im Planungsausschuss vorgestellt. Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.12.2018 dem Projekt und u.a. auch dem Verkauf städtischer Flächen zugestimmt (siehe BV/2018/154/1).
Um die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die geplante Bebauung des Grundstücks zu informieren, fand am 31.01.2019 eine Veranstaltung in der ehemaligen Filiale der Stadtsparkasse statt.
Um eine höchstmögliche Qualität an dieser stadträumlich und städtebaulich bedeutsamen Stelle zu erreichen, wurde im März 2019 ein eingeladener kooperativer hochbaulicher Realisierungswettbewerb ausgelobt, aus dem das Büro FUSI & AMMANN Architekten, Hamburg als Sieger hervorgegangen ist. Die Hinweise des Preisgerichts wurden im überarbeiteten Wettbewerbsentwurf berücksichtigt.
Der aktualisierte Wettbewerbsentwurf wurde dem Planungsausschuss in seiner Sitzung am 07.01.2020 vorgestellt
Gegenwärtig stellt der Durchführungsplan Nr. 2a aus dem Jahr 1958 die planungsrechtliche Grundlage für die betreffende Fläche dar, der die Bebauung in der beabsichtigten Form nicht zulässt und somit die Schaffung von neuem Planungsrecht erforderlich macht. Aus diesem Grund wurde am 23.01.2020 vom Rat der Stadt Wedel der Einleitungsbeschluss für einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB als sog. Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB gefasst.
Die Beteiligung der Behörden erfolgte mit Schreiben vom 12.02.2020.
Die Auswertung der Behördenstellungnahmen bzw. die Abwägungsvorschläge der Verwaltung sind als Anlage beigefügt.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Verwaltung sieht die Umsetzung des aktualisierten Wettbewerbsentwurfes auf der Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans als zielführend an, um das Gebiet an der Doppeleiche gestalterisch und funktional aufzuwerten.
Des Weiteren befindet sich gegenwärtig der Durchführungsvertrag (gemäß §12 BauGB) in der Ausarbeitung. Der Vertrag ist Voraussetzung für den späteren Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Unter anderem beinhaltet der Durchführungsvertrag auch Regelungen zum sozialen Wohnungsbau (2. Förderweg).
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
|
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 22.09.2016 zum Handlungsfeld Finanzen (HF 7) sind folgende Kompensationen vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
|
|
Ergebnisplan |
||||||||
|
Erträge / Aufwendungen |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
||
|
|
in EURO |
|||||||
|
*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
||||||||
|
Erträge* |
|
|||||||
|
Aufwendungen* |
|
|
|
|||||
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
Investition |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
||
|
in EURO |
||||||||
|
Investive Einzahlungen |
||||||||
|
Investive Auszahlungen |
||||||||
|
Saldo (E-A) |
||||||||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
7,4 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
2,7 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
1,6 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
816 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
4,9 MB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
378,7 kB
|
