Beschlussvorlage - BV/2020/029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Bauvorhaben

 

Neubau Mehrfamilienhaus mit 8 – 10 WE

Baugrundstück

 

Elbstraße 63, 22880 Wedel

 

Eingangsdatum des Bauantrages

 

23.04.2020

Geschossigkeit des Bauvorhabens

 

Zweigeschossig

 

Gebäudehöhe

 

Ca.12,40 m

Dachform

 

Sattel-/Walmdach

GRZ

 

max. 0,4

GFZ

 

0,8

 

Beschlussvorschlag

 

Der Planungsausschuss beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 30,34 und 36 Abs. 1 BauGB für das Bauvorhaben Neubau Mehrfamilienhaus mit 8 – 10 WE, Elbstraße 63  in Wedel zu erteilen.

 

Begründung:

Das Baugrundstück liegt

in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,

im Außenbereich

im Bereich des einfachen B-Planes Nr. 100a, der hier ausschließlich Mindestgrundstücksgrößen regelt. Art und Maß der Nutzung ist nach § 34 BauGB (Einfügungsgebot) zu beurteilen.

 

Das zu bebauende Grundstück ist zurzeit mit ca. 28 Einzelgaragen bebaut, sie sind keinem Grundstück zugeordnet (keine Baulast) und werden frei vermietet.

Die beantragte Planung sieht einen zweigeschossigen Neubau mit einem geneigtem Dach und einer GRZ von 0,41 vor. Die BauNVO schreibt im Allgemeinen Wohngebiet ein Höchstmaß der GRZ von 0,4 vor. Das Vorhaben ist auf dieses Höchstmaß zu reduzieren.

Die geplante Zweigeschosssigkeit mit Sattel-/Walmdach und einer GRZ von 0,4 fügt sich in die vorhandene Bebauungsstruktur ein.

Die abgängigen privaten Stellplätze können nicht im öffentlichen Straßenraum kompensiert werden. Ein Ersatz kann nur auf privaten Flächen erfolgen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 22.09.2016 zum Handlungsfeld Finanzen (HF 7) sind folgende Kompensationen vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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