Beschlussvorlage - BV/2020/029
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen der Gemeinde nach dem BauGB
hier: Neubau eines Mehrgeschosswohnungsbaus mit 8-10 WE sowie Tiefgarage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Geschäftszeichen:
- 2-61/Ho
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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09.06.2020
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Beschlussvorschlag
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Bauvorhaben
Neubau Mehrfamilienhaus mit 8 – 10 WE |
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Baugrundstück
Elbstraße 63, 22880 Wedel
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Eingangsdatum des Bauantrages
23.04.2020 |
Geschossigkeit des Bauvorhabens
Zweigeschossig |
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Gebäudehöhe
Ca.12,40 m |
Dachform
Sattel-/Walmdach |
GRZ
max. 0,4 |
GFZ
0,8 |
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Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 30,34 und 36 Abs. 1 BauGB für das Bauvorhaben Neubau Mehrfamilienhaus mit 8 – 10 WE, Elbstraße 63 in Wedel zu erteilen. |
Begründung:
Das Baugrundstück liegt
in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,
im Außenbereich
im Bereich des einfachen B-Planes Nr. 100a, der hier ausschließlich Mindestgrundstücksgrößen regelt. Art und Maß der Nutzung ist nach § 34 BauGB (Einfügungsgebot) zu beurteilen.
Das zu bebauende Grundstück ist zurzeit mit ca. 28 Einzelgaragen bebaut, sie sind keinem Grundstück zugeordnet (keine Baulast) und werden frei vermietet.
Die beantragte Planung sieht einen zweigeschossigen Neubau mit einem geneigtem Dach und einer GRZ von 0,41 vor. Die BauNVO schreibt im Allgemeinen Wohngebiet ein Höchstmaß der GRZ von 0,4 vor. Das Vorhaben ist auf dieses Höchstmaß zu reduzieren.
Die geplante Zweigeschosssigkeit mit Sattel-/Walmdach und einer GRZ von 0,4 fügt sich in die vorhandene Bebauungsstruktur ein.
Die abgängigen privaten Stellplätze können nicht im öffentlichen Straßenraum kompensiert werden. Ein Ersatz kann nur auf privaten Flächen erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 22.09.2016 zum Handlungsfeld Finanzen (HF 7) sind folgende Kompensationen vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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564,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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954,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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385,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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872,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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