Beschlussvorlage - BV/2020/028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 30,31 und 36 Abs. 1 BauGB für das Bauvorhaben „Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage“ in der Pinneberger Straße 88-90 wird erteilt.

 

 

 

 

 

 

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Ziele

 

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Darstellung des Sachverhalts

 

Bauvorhaben

Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage

Baugrundstück

Pinneberger Straße 88-90, 22880 Wedel

 

Eingangsdatum der Bauvoranfrage

16.04.2020

Geschossigkeit des Bauvorhabens

III+ Staffel bzw. II + Staffel

Gebäudehöhe

max. 13.05ü.G.

Dachform

Leicht geneigtes Flachdach

GRZ

0,4

GFZ

1,09

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Das Baugrundstück liegt

 

in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,

im Außenbereich

im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr. 57, weicht jedoch von dessen
Festsetzungen ab.

Für die Umsetzung des Bauvorhabens sind Befreiungen bezgl.

1) Überschreitung der nord-östlichen Baugrenze um 11 m,

2) dies bedingt die  Überbauung der ausgewiesenen Garagenanlage ( wird durch eine Tiefgargage ausgeglichen) als auch

3) für das geplante Gebäudeteil Haus A ist die Ausführung mit III anstelle II–Vollgeschossen notwendig.

 

Die geplante Neubebauung des Grundstücks bezieht Teile des städtischen Flurstücks 35/18 mit ein. Die Liegenschaft begleitet das Verfahren positiv.

 

Mit der geplanten Gebäudestellung und Ausformung wird der öffentliche Raum gefasst und betont die Ecksituation.

Die zukünftige Straßenplanung „S-Kurve“ ist im Bebauungsplan festgesetzt. Die Neubebauung tangiert diese Straßenplanung nicht.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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