Beschlussvorlage - BV/2020/028
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen der Gemeinde nach dem BauGB
hier: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Geschäftszeichen:
- 2-61/Ho
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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09.06.2020
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Darstellung des Sachverhalts
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Bauvorhaben Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage |
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Baugrundstück Pinneberger Straße 88-90, 22880 Wedel
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Eingangsdatum der Bauvoranfrage 16.04.2020 |
Geschossigkeit des Bauvorhabens III+ Staffel bzw. II + Staffel |
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Gebäudehöhe max. 13.05ü.G. |
Dachform Leicht geneigtes Flachdach |
GRZ 0,4 |
GFZ 1,09 |
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
Das Baugrundstück liegt
in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,
im Außenbereich
im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr. 57, weicht jedoch von dessen
Festsetzungen ab.
Für die Umsetzung des Bauvorhabens sind Befreiungen bezgl.
1) Überschreitung der nord-östlichen Baugrenze um 11 m,
2) dies bedingt die Überbauung der ausgewiesenen Garagenanlage ( wird durch eine Tiefgargage ausgeglichen) als auch
3) für das geplante Gebäudeteil Haus A ist die Ausführung mit III anstelle II–Vollgeschossen notwendig.
Die geplante Neubebauung des Grundstücks bezieht Teile des städtischen Flurstücks 35/18 mit ein. Die Liegenschaft begleitet das Verfahren positiv.
Mit der geplanten Gebäudestellung und Ausformung wird der öffentliche Raum gefasst und betont die Ecksituation.
Die zukünftige Straßenplanung „S-Kurve“ ist im Bebauungsplan festgesetzt. Die Neubebauung tangiert diese Straßenplanung nicht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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393,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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897,3 kB
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