07.01.2020 - 4.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2a "Doppele...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Burmester verliest den Beschlussvorschlag und eröffnet die Aussprache.

 

Die Fraktion Bündnis-90/Grüne bittet die Bauherren um Erläuterung, ob sich durch die Erhöhung der Nettowohnfläche auch der Anteil des öffentlich geförderten Wohnraumes verändert und ob es sinnvoll ist, im Erdgeschoss drei getrennte kleinere Gewerbeflächen zu planen. Möglicherweise sei es sinnvoller, eine Zusammenlegung der Einheiten vorzusehen.

 

Herr Cybulski bestätigt, dass die 30 Prozent öffentlich-geförderter Wohnraum auf die Wohnfläche gerechnet werden und sich daher ebenfalls erhöhen.  

Für die Gewerbeflächen im Erdgeschoss gäbe es bereits Interessenten. Die Stadtsparkasse kenne die Situation in der Bahnhofstraße und wird mit der Auswahl der Mieter berücksichtigen, welche Gewerbeangebote dort sich sinnvoll ergänzen könnten. Dies sichere die beabsichtigte langfristige Nutzung.

 

Einige Mitglieder des Planungsausschusses äußern Unverständnis, dass in den Plänen in der Präsentation ein Kreisverkehr an der Kreuzung zu sehen sei. Dies sei bereits mehrheitlich abgelehnt worden.

 

Herr Cybulski und Herr Grass erläutern, dass es eine Aufgabe aus dem Wettbewerb war, an dieser Stelle sowohl eine Kreuzung als auch einen Kreisverkehr optional möglich zu machen.

Frau Sinz sagt zu, dass in den zukünftigen Plandarstellungen der Kreisverkehr nicht mehr zu sehen ist.

 

Die Fraktion DIE LINKE moniert, dass lediglich 30% öffentlich geförderter Wohnraum geschaffen wird. Bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts wie der Stadtsparkasse müssten es mindestens 50% sein.

 

Die WSI-Fraktion äußert dagegen Lob für die Planung der Stadtsparkasse und hofft, dass das Vorhaben eine Bereicherung für die Bahnhofstraße wird.

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat mit 12 Ja / 1 Nein / 0 Enthaltungen:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, das vom Vorhabenträger Stadtsparkasse Wedel beantragte Bebauungsplanverfahren Nr. 2a „Doppeleiche“, 1. Änderung, Teilbereich Süd einzuleiten. Das Verfahren ist nach § 13a BauGB durchzuführen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage