28.10.2019 - 5.1 Sachstand Sozialer Wohnungsbau und Belegungssit...

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Wortprotokoll

Auf Nachfrage erläutert Frau Mohn, dass der Angemessenheitsrichtwert, der vom Kreis Pinneberg festgelegt wird, sich für Einzimmerwohnungen reduziert hat, jedoch haben die laufenden Sozialleistungsempfänger Bestandsschutz.

Die Zahl der auf der Warteliste für sozial geförderte Wohnungen hat sich verringert. Das resultiert aus einer Überprüfung der Liste; die Personen wurden überprüft, ob noch ein Bedarf besteht.

Die Fluktuation in den Sozialwohnungen ist nicht sehr hoch, da das Vorliegen der  Voraussetzungen nach Bezug nicht mehr überprüft wird. Eine Fehlbelegungsabgabe kann wegen eines Gerichtsurteiles nicht mehr erhoben werden.

Das Gremium bittet zukünftig um eine grafische Darstellung der Zahlen aus dem Text: Anzahl der Sozialwohnungen, Wohnungen mit Belegungsrecht in Form eines Benennungsrechtes, Haushalte auf Warteliste, wenn möglich rückwirkend für 10 Jahre.

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Anlagen zur Vorlage

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