07.03.2017 - 12.1 Einvernehme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Schernikau begrüßt die Architektin Frau Schulte und den Architekten Herrn Lengler, die für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Auf Nachfrage Herrn Wuttkes erklärt Herr Lengler, dass die Bestandsmieter informiert sind. Abstellräume hat es auf dem Dachboden nicht gegeben. Weiter führt er aus, dass das Be­standgebäude während der Maßnahme bewohnt bleibt, was immer mit einer Belastung der Mieter verbunden ist. Trotzdem ist das ein übliches Vorgehen, das z.B. in Hamburg ständig praktiziert wird.

Herr Schernikau erinnert daran, dass der Ausschuss nur die gestalterischen Aspekte und die Frage des Einfügens zu bewerten hat. Die Sozialverträglichkeit ist keine Voraussetzung für eine Baugenehmigung. Auch die Miethöhe ist nicht von Bedeutung für die Erteilung eines Einvernehmens.

Herr Wuttke möchte Verschattungsschnitte sehen. Herr Lieberknecht erwidert, dass hier nach § 34 BauGB geprüft werden muss, ob sich das Bauvorhaben einfügt oder nicht. Wenn die Abstandsflächen eingehalten werden, ist die Verschattung für ein Einvernehmen nicht relevant.

 

Der Ausschuss beschließt mit 11 Ja / 2 Nein / 0 Enthaltungen:

 

Der Planungsausschuss beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 34 und 36 Abs. 1 BauGB für das Bauvorhaben Galgenberg 84, 84a, 84b, 84c, 22880 Wedel, Aufstockung MFH und Austausch der Balkone,  zu erteilen.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.wedel.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=21595&selfaction=print