07.03.2017 - 7 Bebauungsplan Nr. 83 "Einmündung Rissener Straß...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Frau Neumann-Rystow, erklärt Herr Grass, dass die Neugestaltung des Einmündungsbereichs den Verkehrsfluss und die Fahrdynamik verbessern soll und zu einer Entlastung der Anlieger führen wird. Im Vorfeld wurde ein Gespräch mit den direkt Be­troffenen geführt, in dem der Hotelbetreiber deutlich gemacht hat, dass er keine Schall­schutzwand möchte, um von der Straße aus sichtbar zu bleiben.

Herr Strüven erkundigt sich, welche Kosten die Stadt für den Schallschutz übernimmt. Er fragt nach den Grundstücken im Birkenweg, die nicht alle von der Schallschutzwand profi­tieren, und nach der Entwässerung der neuversiegelten Flächen.

Herr Grass antwortet, dass Lage und Länge der Schallschutzwand dem Vorschlag des Lärm­gutachters folgt. Diese wird so von den Anwohnern mitgetragen. Die Entwässerung erfolgt in üblicher Weise über die Straßensiele und über eine Versickerungsmulde, die sich in der Rissener Straße zwischen dem gemeinsamen Geh- und Radweg und der Fahrbahn befindet. Die Kosten des Schallschutzes trägt die Stadt.

 

Der Ausschuss empfiehlt mit 13 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen:

 

Der Rat beschließt:

 

  1. Die während der Auslegung von der Öffentlichkeit (§ 3 (2) BauGB) und den Behör­den (§ 4 (2) BauGB) abgegebenen Stellungnahmen entsprechend dem Vor­schlag der Verwaltung zu berücksichtigen, teilweise zu berücksichtigen oder nicht zu berücksichtigen.

 

  1. Den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 83 „Einmündung Rissener Straße (B 431)/Industriestraße“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung.

 

  1. Die Begründung des Bebauungsplans zu billigen.

 

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Anlagen zur Vorlage