08.02.2017 - 7 Sportförderung...

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Wortprotokoll

Herr Springer informiert die Anwesenden auf Nachfrage, dass es sich um eine einmalige Nachzahlung handelt, die Hausmeisterwohnung und die Umkleiden sind vom Billardclub getrennt. Der Fachdienst Gebäudemanagement hat schon mehrfach betont, dass eine energetische Sanierung des Gebäudes unwirtschaftlich ist. Was ein möglicher Ersatzbau kostet, kann ohne Architektenauftrag nicht beziffert werden.

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beschließt einstimmig:

  1. Der BC Wedel 1969 e.V. erhält befristet bis zum 31.1.2.2019 einen Zuschuss im Rahmen der Sportförderung in Höhe des für das Vereinsheim Bergstraße 21 zu zahlenden Mietzinses und einen Zuschuss zu den Nebenkosten in Höhe von einem Drittel der jährlichen Kosten, maximal jedoch 3.000 € p.a.
  2. Der Verein erhält einen einmaligen Zuschuss zu den Stromkosten i.H.v. 2.000 €
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