10.01.2017 - 4 Bebauungsplan Nr. 20 a 1. Änd. “Teilbereich Ha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird angeregt, die Formulierung in der Begründung S. 17 unter Punkt 8 Wasserversor­gung/Grundwasser so zu ändern, dass der Ausschluss von Drainagen schon im Bebauungs­plan festgeschrieben wird. Frau Mahnke (Architektur + Stadtplanung) erwidert, dass ihr Büro das als Hinweis für das nachgelagerte Baugenehmigungsverfahren gedacht hatte. Die Verwaltung nimmt die Anregung auf und wird den Ausschluss als konkrete Festsetzung in den B-Plan aufnehmen.

 

Herr Strüven hat Sorge, dass die Flutschutzhöhe von 7,30 m künftig nicht reichen wird. Die Verwaltung wird die Architekten bitten. die Möglichkeit der Nachrüstung zu bedenken.

 

Herr Eichhorn beklagt, dass die Visualisierungen die Nachbarbebauung nicht darstellen. Es wird ergänzt, dass realistischere Darstellungen – auch im Hinblick der Perspektive -wün­schenswert sind.

 

Weiter fragt Herr Funck, warum beim Brandschutz weiterhin vom Anschluss an die Trink­wasserversorgung gesprochen wird und ob nicht der Nutznießer für die zusätzlichen Kosten aufkommen müsste. Herr Lieberknecht erklärt, dass zwar andere Möglichkeiten geprüft werden, aber viele Bereiche weiter über die Trinkwasserleitungen versorgt werden müs­sen. Die Kommune muss die Grundversorgung sichergestellt. Nur wenn zusätzliche techni­sche Einrichtungen nötig sind, kommt der Bauherr für die Kosten auf.

 

Die Grünen erklären, dass sie die Grundzüge dieser Fassung unterstützen und loben die Leuchtturmfunktion des geplanten Baus an markanter Stelle.

 

Der Planungsausschuss beschließt mit 13 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen:

 

Der Planungsausschuss beschließt,

 

  1. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 20 a, 1. Änd. „Teilbereich Hafenkopf“,

 

  1. die Durchführung der Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteili­gung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

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Anlagen zur Vorlage

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