07.06.2016 - 4.1 Jahresbericht 2015 des Frauenhauses (Quantitäts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Ausschuss für Jugend und Soziales
- Datum:
- Di., 07.06.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Soziales
Wortprotokoll
Herr Degener begrüßt nochmals Frau Schilling und Frau Otto für das Frauenhaus. Er erläutert den auf der Mitteilungsvorlage enthaltenen Hinweis, dass der Bericht des Frauenhauses vertraulich verteilt wurde und bittet das Gremium, schützenswerte Daten nicht öffentlich zu sagen.
Frau Otto bedankt sich für das Interesse des Ausschusses an der Arbeit des Frauenhauses Wedel. Da der Bericht ursprünglich für das Land verfasst wurde, würde sie gern die Gelegenheit nutzen und ein paar Dinge zu Wedel sagen.
Die Belegung mit 66 Personen in 2015 war geringer als im Vorjahr; die Gründe hierfür seien im Berichtsteil festgehalten. Die Aufenthaltsdauer hat sich verändert, was auf die enge Wohnungsmarktsituation zurück zu führen sei. Oftmals seien die Wohnungen zu teuer, so dass die Frauen gezwungen sind, länger zu bleiben, als eigentlich notwendig wäre.
Ein sehr intensiver Bereich sei die Arbeit mit Kindern. Durch das Umgangs- und Sorgerecht sowie das Gewaltschutzgesetz komme es häufig zu bedrohlichen Situationen.
Herr Degener hinterfragt dieses und erkundigt sich, wie es dazu komme.
Frau Otto erläutert, dass ein Aspekt des Kindeswohls sei, dass das Kind Kontakt zu beiden Eltern haben solle. Bei den Übergaben komme es dann häufig zu Übergriffen auf die Frauen.
Frau Garling vermutet, dass es eine hohe Dunkelziffer gebe, auch wenn Frauen ins Frauenhaus kommen, sich aber entschließen, in die Beziehung zurück zu gehen. Sie erkundigt sich, wie diese Frauen betreut werden.
Frau Otto bestätigt, dass ihre Statistik nur die Frauen erfasse, die ins Frauenhaus kommen. Für Frauen, die in eine Gewaltbeziehung zurückkehren, gibt es einen Plan, in dem festgehalten ist, was zu tun ist, wenn es wieder zu Gewaltvorfällen kommen sollte. Wenn Kinder betroffen sind, ist das Jugendamt mit einbezogen.
Frau Garling erkundigt sich, in welchen Fällen Frauen andere Frauenhäuser aufsuchen. Frau Otto erläutert, dass dies sinnvoll sei, wenn die Frauen in Wedel zu bedroht seien oder um eine neue Perspektive aufzubauen.
Herr Dr. Bakan erkundigt sich, ob die Raumaufteilung des Hauses in Vergleich zu anderen Einrichtungen eher ungünstig sei. Frau Otto erläutert, dass die Häuser sehr unterschiedlich gebaut seien, was zu unterschiedlichen Problemen führe.
Frau Kross fragt, ob die Flüchtlingskrise sich auch auf die Frauenhäuser auswirke.
Frau Otto erklärt, dass dies in der Statistik noch nicht ablesbar sei, dass hier aber gerade eine Auswertung statt finde. Sie weist darauf hin, dass die Mehrzahl im zweiten Halbjahr 2015 nach Wedel gekommen sei. Die Menschen kämen nun gerade an und die Frauen müssten noch lernen, dass sie in Deutschland andere Rechte haben.
Das Frauenhaus möchte gern in die Sprachkurse der VHS gehen und dort ein Modul anbieten, was die Thematik behandelt.
Frau Kross erkundigt sich, ob man für 2016 sagen könne, dass die 4 hauptamtlichen Flüchtlingshelfer sich hilfreich einbringen könnten?
Frau Otto bestätigt, dass die Zusammenarbeit gut laufe und dass eine Vernetzung gewollt sei.
Eine Schwierigkeit im Zusammenhang mit persönlichen Nachfragen sei, dass die Frauenhäuser sehr anonym arbeiten und keinerlei Informationen heraus geben, sobald sie eine Frau betreuen. Dies sei insbesondere enttäuschend für die Hinweisgeber, wenn sie aus dem ehrenamtlichen und/oder persönlichen Umfeld einer Betroffenen kommen und gern wissen möchten, wie es der Frau ergeht.
Frau Otto erklärt, dass das Gewaltschutzkonzept für die Notunterkünfte sehr begrüßt wird.
Frau Garling informiert sich, ob angesichts der Vielzahl der Aufgaben das Stundenkontingent ausreichend sei.
Frau Otto erklärt, dass zum Beispiel die Teilnahme im Fachbeirat aus der Zeit entstanden sei, als eine Schließung des Hauses drohte und die Mitarbeit an der Richtlinie Teil der Frauenhausarbeit sei.
Frau Nagel erkundigt sich, wie es sich mit dem externen Raum verhält. Dieser sei mit Hilfe von Spendengeldern wegen baulicher Gegebenheiten angemietet worden, da die Raumaufteilung im Haus selbst keinen Platz für einen Beratungsraum bietet. Es wird die Hoffnung geäußert, diesen langfristig in die Landesfinanzierung hinein zu bekommen, da er benötigt wird.
Weiterhin fragt Frau Nagel, wann die Garage fertig werde. Dies soll in der kommenden Woche der Fall sein.
Frau Ciker möchte wissen, wie es bei der Hausversammlung mit den unterschiedlichen sprachlichen Hintergründen funktioniert.
Frau Otto berichtet, dass die Frauen oft erstaunlich schnell Sprachen lernen und sich verständigen können. Im Zweifel werden Sprachmittlerinnen hinzu gezogen.
Frau Ciker fragt, ob diese ehrenamtlich arbeiten. Frau Otto antwortet, dass es sich dann um Honorarkräfte handele.
Frau Ciker erkundigt sich weiterhin, warum im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes keine Auszüge von Frauen stattgefunden haben. Frau Otto berichtet dazu, dass dies in den Regularien des Gesetzes begründet sei. Es wird eine Maßnahme formuliert, in der klar benannt wird, wo der Mann sich nicht nähern darf. Dies führe dazu, dass der Aufenthaltsort der Frau bekannt werde, was für Frauen, die den Weg ins Frauenhaus gehen mussten, ein großes Problem darstellt. Hier ist Anonymität sehr wichtig.
Das Gewaltschutzgesetz ist eher für Frauen sinnvoll, die an ihrem Wohnort bleiben können.
Zuletzt erkundigt sie sich, wie die Frauen ihre schulische und/oder Berufsausbildung fortsetzen können. Dies funktioniert, da Arbeitgeber oft flexibel reagieren, zum Beispiel wenn es sich um einen Filialbetrieb handelt und einen Arbeitsplatz innerhalb der Kette vermitteln kann. Außerdem ist das Frauenhaus in der Beratung sehr flexibel und bietet Termine am Abend für die berufstätigen Frauen.
Frau Kautz dankt dem Frauenhaus für die Arbeit. Sie äußert ihre Betroffenheit, dass eine solche Einrichtung über Spenden mitfinanziert werden muss und sich mit den engen Räumlichkeiten arrangieren muss.
Frau Nagel fragt, in welchem Alter die Frauen aufgenommen werden.
Frau Otto berichtet, dass Mädchen von 0-18, Jungs nur bis 14 als Kinder von Bewohnerinnen mit aufgenommen werden. Die Frauen können das Haus ab 18 beanspruchen. Für jüngere Frauen gibt es ein Mädchenhaus.
Herr Degener ergänzt, dass es in Elmshorn auch ein Haus für junge Mütter gebe.
Frau Spangenberg schließt sich den Ausführungen von Frau Kautz an. Sie fragt, ob das Haus nicht durch das Land und die Stadt finanziert werde? Frau Otto bestätigt, dass das Haus voll in der Landesfinanzierung sei und dass die Stadt einen Teil der Arbeit mit finanziere. Spendengelder werden für Extras gesammelt und verwendet, die Kosten müssten voll durch Fördermittel abgedeckt sein.
Aus dem Gremium wird die Meinung vertreten, dass der Schutz vor Gewalt eine staatliche Aufgabe sei.
Herr Degener dankt Frau Otto und Frau Schilling für den Besuch und sagt die Unterstützung des Ausschusses zu.
