02.06.2016 - 5 Bebauungsplan Nr. 20 a "Schulauer Hafen", 1. Än...

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Herr Schernikau als Vorsitzender des Planungsausschusses trägt die Beschlussvorlage vor.

 

Frau Koschorek für die FDP-Fraktion führt aus, dass die FDP sich freue, dass es mit dem Hafenprojekt weitergehe. Allerdings sei es aus Sicht der FDP bedauerlich, dass der Hotelstandort an der Badebucht nie weiter verfolgt wurde, zumal die Stadt mit einem 2 Mio Euro-Zuschuss an dem Defizitausgleich der Stadtwerke bzw. Badebucht beteiligt ist. Insofern wäre es zum anteiligen Ausgleich des strukturellen Defizits gut gewesen, den Hotelstandort an der Badebucht vorzuziehen. Der Verkaufserlös für das Hotelgrundstück am Hafenkopf fließt ja leider nicht in die städtischen Kassen. Die FDP wird im Übrigen dem jetzt noch nicht gestellten Antrag der SPD-Fraktion auf Plausibilitätsprüfung und Wirtschaflichkeit zu dem Hotelbau am Hafenkopf zustimmen.

 

Herr Rüdiger fragt, ob es richtig sei, dass die Stadt Ausgleichzahlungen leisten muss, wenn der avisierte Kaufpreis nicht erreicht wird. Herr Lieberknecht antwortet, dass zur Zeit ein aktuelles Wertgutachten zum Grundstückswert  erarbeitet wird. Sollte dieser Wert bei den Kaufverhandlungen nicht erzielbar sein, muss die Frage, ob und wie die Differenz ausgeglichen werden kann, mit dem Innenministerium SH als Fördergeldgeber geklärt werden.

 

Herr Wuttke für die Bd.90/Grüne-Fraktion kündigt an, dass seine Fraktion der Beschlussvorlage gerne zustimmen wird. Mit Blick auf Frau Koschorrek stellt Herr Wuttke fest, dass die Überlegungen zum Standort bzw. Präferenzen für einen anderen Standort zu spät kommen. Das in Auftrag gegebene Hotelgutachten hatte unterschiedliche Standorte betrachtet und bewertet. Dabei wurde der Standort am Hafenkopf als bester Standort beurteilt. Die Grünen finden es gut, dass genau dort nun auch ein Hotel gebaut wird. Dem Bau eines Hotels bei der Badebucht am Rand des Landschaftsschutzgebietes hätten die Grünen nicht mitgetragen.

Die SPD , so Herr Wuttke, braucht anscheinend zur Zeit für Alles und Jedes ein Kostengutachten. Das braucht Wedel aber jetzt nicht. Die Investoren haben ihr Projekt umfassend in den Fraktionen vorgestellt und erläutert. Danach wird das Hotel ein Hotel für Wedeler Publikum und Besucher werden und keine Zwischenstation für die Jet Setter zwischen New York und Sylt.

 

Her Schernikau unterstützt die Aussagen Herrn Wuttkes und merkt an, dass ja heute auch erst der Aufstellungsbeschluss erfolgen soll. Man steht also erst am Anfang des Prozesses.

 

Frau Koschorrek entgegnet auf die Aussagen Herrn Wuttkes zum FDP-Verhalten, dass die FDP überhaupt kein Hotelgutachten gebraucht hätte. Auch der FDP ist klar, dass der attraktivste Standort der am Hafenkopf ist. Aber dass der Standort Badebucht von Politik und Verwaltung akzeptiert, sang- und klanglos untergehen konnte und nicht tiefergehend behandelt wurde, bedauert die FDP-Fraktion.

 

Herr Funck erklärt, dass die WSI aus wirtschaftlichen Gründen auch für den Badebucht-Standort gewesen wäre, aber, hier stimmt die WSI den Grünen zu, jetzt wird kein weiteres Wirtschaftlichkeits- oder Plausibilitätsgutachten mehr gebraucht. Die WSI wird der Beschlussvorlage zustimmen.

 

Der Rat beschließt einstimmig:

 

Beschluss

 

Der Rat beschließt,

 

die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 a „Schulauer Hafen“. Der Änderungsbereich erhält den Namen „Teilbereich Hafenkopf“. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt,

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 20 a „Schulauer Hafen“, 1. Änderung „Teilbereich Hafenkopf“ beinhaltet Teile der Flurstücke 30/4 sowie 30/9, Flur 7, Gemarkung Schulau-Spitzerdorf.

Die zu überplanende Fläche ist im Wesentlichen die neu geschaffene Fläche am Ende des umgestalteten Schulauer Hafens. Die Fläche wird begrenzt im Osten durch die Restfläche des ehemaligen Hakendamms, im Norden durch den Strandbaddamm, im Osten durch die Hochwasserflutschutzwand und im Süden durch die Pierplatte bzw. das Hafenbecken.    

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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