28.04.2016 - 12 4. Nachtrag zur Geschäftsordnung für den Rat de...

Reduzieren

Herr Kissig als Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses trägt die Beschlussvorlage vor und erläutert diese in einer kurzen Zusammenfassung. Mit den jetzt zu beschließenden Änderungen wird die Anpassung an die geänderten Bestimmungen der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein nachvollzogen. Das betrifft insbesondere die Anpassungen an die Regelungen zur Öffentlichkeit von Sitzungen.

 

Es folgt eine längere Aussprache, in der die Verwaltung Fragen der Ausschussmitglieder zu bestimmten Formulierungen beantwortet und in der Frau Kärgel und Frau Jungblut den folgenden gemeinsamen Antrag einbringen:

 

Antrag

 

Bei der Besetzung der Gremien, wie die Positionen von Stadtpräsidentschaft und Stellvertretung, Stellvertretungen der/ des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin sowie Ausschussvorsitz und Stellvertretungen der 5 ständig tagenden Ausschüsse Umwelt-,Bau- und Feuerwehrausschuss, Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport, Haupt- und Finanzausschuss. Ausschuss für Jugend und Soziales sowie Planungsausschuss ist darauf hinzuwirken, dass beim Vorschlag über deren Besetzung eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern Berücksichtigung findet und hierbei eine Parität angestrebt wird.

 

Es folgt hierzu eine in Teilen kontroverse Diskussion. Herr Eichhorn findet, dass das zwar grundsätzlich eine charmante Idee ist und die SPD auch überhaupt nichts gegen Frauen auf den genannten Positionen hat. Er fragt sich allerdings, wie das in der Praxis umgesetzt werden soll. Er zeigt anhand von Beispielen auf, dass eine Umsetzung gar nicht immer möglich sein kann. Er schlägt daher vor, dass der formulierte Antrag ein Appell an die Fraktionen sein könnte, auf eine paritätische Besetzung hinzuwirken. Aber eine Aufnahme in die Geschäftsordnung für den Rat hält er für nicht praktikabel. Seines Erachtens gehören solche Appelle dort nicht hinein.

 

Auch Herr Kissig kann sich grundsätzlich für eine paritätische Besetzung aussprechen. Aber auch er sieht die Schwierigkeiten wie Herr Eichhorn sie aufgezeigt hat. Man kann auch keine Frau zwingen, bestimmte Positionen einzunehmen.

 

Herr Schmidt ergänzt, dass er eine Aufnahme von Regelungen zu einer paritätischen Besetzung  in die Geschäftsordnung für den Rat für rechtlich bedenklich hält und hier ggf. widersprechen müsste. Hätte der Gesetzgeber eine solche Regelung gewollt, wären entsprechende Regelungen in der Gemeindeordnung längst enthalten. Außerhalb der Geschäftsordnung könnten sich die Fraktionen aber durchaus auf eine derartige Regelung verständigen, auch eine Resolution des Rates hielte er für vorstellbar.

 

Frau Kärgel erklärt, es sei ihr und Frau Jungblut darum gegangen, aufzuzeigen, dass man 2 wichtige Ämter, die in der Öffentlichkeit stehen, durchaus paritätisch hätte besetzen können. In diesem Fall wäre es ein schönes Signal  gewesen, wenn eine Stadtpräsidentin neben dem Bürgermeister gewählt worden wäre. Sie sieht aber anhand der soeben geführten Debatte, dass der Rat den Antrag nicht mittragen wird. Sie würde sich daher sehr gerne eine namentliche Abstimmung zu dem Antrag wünschen.

 

Frau Koschorrek merkt an, dass die FDP die Forderungen der beiden Grüne-Fraktions-Frauen auch schon ohne besondere Regelungen voll erfüllt hat, was man leicht daran sehen kann, dass sie zusammen mit Herrn Herrmann hier im Rat sitzt. Die FDP will ansonsten einfach gute Leute und keine reinen Quotenfrauen.

 

Herr Kissig weist darauf hin, dass der heute gewählte Stadtpräsident Nachfolger von 2 aufeinander amtierenden Stadtpräsidentinnen geworden ist. Da kann man wohl durchaus von Parität sprechen. Wenn Frauen in der CDU für bestimmte Ämter geeignet sind und auch wollen, dürfen sie auch. Ihn verwundert allerdings, dass Frau Kärgel herausstellt, dass Frau sein offenbar ein Qualitätsmerkmal ist. Herr Kissig findet, dass Mann sein und Frau sein gleich hoch in der qualitativen Bedeutung liegt.

 

Nach weiter Diskussion beschließt der Rat sodann über den Antrag von Frau Jungblut mit 2:22:5 Stimmen (ja/nein/Enthaltungen):

 

Beschluss

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Jetzt beschließt der Rat über die Beschlussvorlage einstimmig:

 

Beschluss

 

Der Rat beschließt gem. § 34 Abs.2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) den 4. Nachtrag zur Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wedel.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.wedel.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=19939&selfaction=print