10.05.2016 - 6 Bebauungsplan Nr. 20 a "Schulauer Hafen", 1. Än...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schumacher vermisst eine ergebnisoffene Diskussion von Alternativen zur Höhe des Gebäudes, zur Nutzung und zum Standort. Die Verwaltung wäre über den Hotelstandort Badebucht hinweg gegangen. Dabei würde ein Hotel zur Minderung der städtischen Zu­schüsse für die Badebucht führen. Auch gäbe es immer noch keine Antwort, wie stark der Förderbetrag gemindert wird, wenn man das Hafenkopfgrundstück einer anderen Nutzung zuführt. Herr Schumacher wirft der Verwaltung vor, dass sie dadurch „der Kommunalpolitik geschadet hat“, da sie keine „alternativen Entscheidungsgrundlage“ geschaffen hätte, die „grundlegend“ für die Arbeit der Kommunalpolitik wäre.

Herr Schernikau teilt die Kritik Herrn Schumachers insofern, als die Verwaltung die Anfrage an das Land zu spät gestellt hätte. Die CDU findet nicht, dass sich die Standorte Kombibad und Hafen zwingend ausschließen, weswegen die Verwaltung das B-Plan-Verfahren fortset­zen sollte.

Herr Lieberknecht weist die „Verwaltungsschelte“ als unangemessen zurück. Die Verwal­tung hat wiederholt im persönlichen Gespräch wie im Ausschuss erklärt, dass eine Anfrage beim Innenministerium kontraproduktiv ist und der Stadt schaden kann. Der Ausschuss hat auf die Anfrage bestanden und nun muss man auf die Antwort warten. Der Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung hat viele B-Plänen zu bearbeiten wie in der  Prioritätenliste dokumentiert ist. Die Badebucht hat eine mittlere Priorität erhalten, was die Politik ohne

 

Gegenvorschlag kommentarlos zur Kenntnis genommen hat. Herr Grass ergänzt, dass die Verwaltung in der BV/2015/039 klar und deutlich die Empfehlung ausgesprochen hat, vor­rangig den Hafen zu bearbeiten. Die Badebucht sollte weiter entwickelt werden, wenn das Projekt am Hafenkopf scheitert. Deswegen ist der B-Plans Nr. 50a in den Bereich Bade­bucht und Wohnmobilstellplatz geteilt worden, um die Bereiche zeitlich getrennt bearbei­ten zu können.

 

Herr Fölske verliest den Antrag der SPD (Anlage 1) und weist ausdrücklich auf den 1. Satz hin, wonach die geforderten Unterlagen zusammen mit dem Satzungsbeschluss dem Aus­schuss vorgelegt werden sollen. Herr Eichhorn wertet den Antrag als „Hilfe für die Verwal­tung für die Verhandlungen mit dem Investor“. Er betont, dass die SPD daran festhält, dass am Hafenkopf ein Hotel und nichts anderes gebaut wird. Dies hat die politische Mehrheit beschlossen. Nutzungsalternativen seien schon längst abgehandelt worden.

Der Ausschuss diskutiert, wann der richtige Zeitpunkt für den Antrag ist. Man einigt sich darauf, den Antrag in der AG Hafen zu beraten.

 

Herr Wuttke bedauert in Bezug auf den SPD-Antrag die „Gutachteritis“, die eine Unmenge Geld koste. Die Politiker dürften auch gern mal etwas selbst entscheiden.

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat mit 13 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen:

 

Der Rat beschließt,

 

die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 a „Schulauer Hafen“. Der Änderungsbereich erhält den Namen „Teilbereich Hafenkopf“. Die Bebauungsplanände­rung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innen­entwicklung) durchgeführt,

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 20 a „Schulauer Hafen“, 1. Änderung „Teilbereich Hafenkopf“ beinhaltet Teile der Flurstücke 30/4 sowie 30/9, Flur 7, Ge­markung Schulau-Spitzerdorf.

Die zu überplanende Fläche ist im Wesentlichen die neu geschaffene Fläche am Ende des umgestalteten Schulauer Hafens. Die Fläche wird begrenzt im Osten durch die Restfläche des ehemaligen Hakendamms, im Norden durch den Strandbaddamm, im Osten durch die Hochwasserflutschutzwand und im Süden durch die Pierplatte bzw. das Hafenbecken.    

 

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Anlagen zur Vorlage