18.04.2016 - 7 4. Nachtrag zur Geschäftsordnung für denRat der...

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Herr Kissig stellt fest, dass mit den jetzt vorliegenden Änderungen zur Geschäftsordnung die Anpassungen an die Bestimmungen der Gemeindeordnung erfolgen.

 

Er erinnert daran, dass nach den gesetzlichen Regelungen Rats- und Ausschussmitglieder zu Beginn ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit, aber bei Änderungen auch während der Ausübung ihres jeweiligen Ehrenamtes, Informationen über sonstige Ehrenämter  und  berufliche Veränderungen mitteilen müssen. Damit sollen ggf. vorhandene Interessenkonflikte, die bei Entscheidungen und  bei Beschlussfassungen eintreten könnten, bekannt gemacht werden. Er ist sicher, dass die allermeisten Ehrenamtlichen derartige Änderungen gar nicht mitteilen, weil ihnen die Erforderlichkeit nicht bekannt bzw. bewusst war. Er hatte daher angeregt, in gewissen Abständen an diese Verpflichtung zu erinnern.

Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, einen entsprechenden Hinweis einmal jährlich mit der jährlichen Bescheinigung für das Finanzamt über die erhaltene Höhe von Sitzungsgeldern und Aufwandsentschädigungen zu versenden.

 

Nachdem Herr Amelung und Herr Schmidt einige Fragen von Herrn Rüdiger beantwortet haben, beschließt der Ausschuss einstimmig, dem Rat folgenden Beschluss zu empfehlen:

 

Beschluss

 

Der Rat beschließt gem. § 34 Abs.2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) den 4. Nachtrag zur Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wedel.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.wedel.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=19892&selfaction=print