08.02.2016 - 5 Verlängerung der Anpassung der Wertgrenzen für ...

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Herr Harms bittet um folgende Änderung in § 3 Abs.4 der Änderungs- und Ausschreibungsordnung der Stadtentwässerung, die der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist: Der Betrag 200.000,-- € ist durch den Betrag 209.000,--€ zu ersetzen.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig:

 

Beschluss

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wedel beschließt die der Beschlussvorlage beigefügte Änderung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadtentwässerung Wedel über die Höhe der zu beachtenden Wertgrenzen gemäß VOB und VOL.