08.02.2016 - 7 Fraktionszuwendungen - Verteilmaßstab ab 01.01....

Reduzieren

Der Ausschuss beschließt einstimmig, dem Rat zu empfehlen:

 

Beschluss

 

Der Rat beschließt den jährlichen Fraktionszuschuss in Höhe von derzeit insgesamt 6.000 €

ab dem 01.01.2016 nach folgendem Maßstab auf die dem Rat angehörenden Fraktionen zu verteilen:

 

  1. Es wird ein Grundbetrag pro Fraktion, gestaffelt nach Anzahl der Ratsmitglieder,

         1 - 5 Mitglieder = 450 €, ab 6 Mitglieder = 300 €, gezahlt.

 

  1. Die verbliebenen Haushaltsmittel werden auf die Fraktionen prozentual nach Anzahl der Ratsmitglieder aufgeteilt.“

 

  1. Die bislang den Fraktionen in Rechnung gestellte jährliche Getränkepauschale entfällt ersatzlos.

          Kalte Getränke werden weiterhin in bisherigem Umfang bereitgestellt.