10.02.2016 - 2 Entscheidung über Einspruch
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Wahlprüfungsausschuss
- Datum:
- Mi., 10.02.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage_alt
- Federführend:
- Wahlen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende erläutert kurz die Beschlussvorlage und weist darauf hin, dass eindeutige Stellungnahmen der betreffenden Abstimmungsvorsteher zur Einspruchsbegründung des Einspruchsführers beigefügt sind. Es gibt keine Anhaltspunkte für eine unkorrekte Stimmenauszählung durch die Vorstände.
Der Bürgermeister ergänzt, dass die Abstimmungsvorstände aus 8 Personen bestehen und ihre Zusammensetzung aus den unterschiedlichsten Bereichen von Wedel erfolgt. Durch die gegenseitige Kontrolle im Rahmen einer öffentlichen Abstimmung ist eine unkorrekte Stimmenauszählung so gut wie ausgeschlossen. Alle 8 Mitglieder eines Vorstandes haben mit ihrer Unterschrift ein korrektes Abstimmungsergebnis bestätigt.
Der vorliegende Sachverhalt ist parallel auch mit dem Landeswahlleiter (Herr Thiel) vom Innenministerium abgestimmt. Die Rechtsauffassung wird von dort geteilt. Allerdings mit dem Hinweis, dass die Zuständigkeit der Wahlprüfung ausschließlich beim Wahlprüfungsausschuss und beim Rat der Stadt Wedel liegt. Die Kommunalaufsicht hat hier keinerlei Funktionen.
