28.01.2016 - 6 Stadtwerke Wedel GmbH, Änderung des Gesellschaf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
27.Sitzung des Rates
- Gremium:
- Rat der Stadt Wedel
- Datum:
- Do., 28.01.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage_alt
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
Nachdem herr Dr. Bakan die Beschlussvorlage als Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses vorgetragen hat, beschließt der Rat einstimmig:
Beschluss
Der Rat der Stadt Wedel beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, als Gesellschaftervertreter folgende Änderung des Gesellschaftervertrages zu beschließen:
Nach § 15 Abs. 5 wird folgender neuer Absatz 6 eingefügt:
„(6) Die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge der Gesellschaft im Sinne des § 285 Nr. 9 des Handelsgesetzbuches der Mitglieder der Geschäftsführung, des Aufsichtsrates oder anderer Organe der Gesellschaft mit Ausnahme der Gesellschafterversammlung sind nach Maßgabe des § 102 der Gemeindeordnung zu veröffentlichen, ferner unter Namensnennung die Bezüge jedes einzelnen Mitglieds dieser Personengruppen unter Aufgliederung nach den Komponenten im Sinne des § 285 Nr.9 Buchstabe a des Handelsgesetzbuches; die individualisierte Ausweispflicht gilt auch für:
a. Leistungen, die den genannten Mitgliedern für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind und deren Voraussetzung,
b. Leistungen, die den genannten Mitgliedern für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind, mit ihrem Barwert sowie den von der Gesellschaft während
des Geschäftsjahres hierfür aufgewandten oder zurückgestellten Betrag unter Angabe der vertraglich festgelegten Altersgrenze,
c. während des Geschäftsjahres vereinbarte Änderungen dieser Zusagen und
d. Leistungen, die einem früheren Mitglied, das seine Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe des Geschäftsjahres gewährt worden sind.“
