03.11.2015 - 7 Haushaltssatzung 2016

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Wuttke möchte innerhalb des Produkts 5110-01000 ein Verfahren vorziehen: Es sollen Investitionsmittel und Planungskosten für die Schaffung eines Radwegs parallel zur Mühlen­straße eingeworben werden.

Herr Schumacher schlägt als Minimallösung bis zur Schulstraße vor.

Frau Palm erklärt, dass ein Radweg schön wäre, aber erst Zahlen vorliegen müssten und sie daher die Vertagung auf den nächsten PLA beantragt.

 

Herr Fölske merkt an, dass die Nordumfahrung noch nicht geklärt ist. Herr Grass erwidert, dass für Wedel Nord eine äußere Erschließungsstraße benötigt wird, die von der Pinneber­ger Straße zur Holmer Straße, mindestens bis zur Aschhoopstwiete führen muss. Diese müsste sinnvollerweise so geplant werden, dass eine spätere Nutzung als Bundesstraße ebenfalls möglich ist. Für das B-Plan-Verfahren sind 2015 und 2016 je 200.000 € eingewor­ben worden. Diese Ansätze sollten in einer Summe in den Haushalt 2016 neu eingestellt werden, da dies haushaltstechnisch eine sauberere Lösung ist als die Mittel von 2015 zu übertragen. Dazu kommen die Planungskosten der äußeren und der inneren Erschließung für Wedel Nord, von 250.000 € bzw. 200.000 €. Die Ausgaben müssen im Haushalt abgebil­det sein, auch wenn sie vom Investor zurückerstattet werden. Für die Ausgabe wie die Ein­nahme braucht man einen Beschluss.

Herr Wuttke will einer Erschließung, die weiter als bis zur Aschhoopstwiete geht, seine Zustimmung verweigern, damit der Ratsbeschluss nicht ausgehebelt wird.

Herr Schumacher erklärt, dass er die Mehrheitsentscheidung im Rat zwar akzeptiert, aber dies für Wedel Nord zu eng gedacht ist. Da hier Verkehre in ein Gebiet fließen werden, das man entlasten will, sollte man bis Holmer Straße durchbauen.

Weiter fragt er, ob vorher nicht eine Grundentscheidung nötig ist, ob ein oder mehrere B-Pläne erstellt werden. Es wird geantwortet, dass man erst Geld einwerben muss, bevor man planen kann. Diese Summe ist von der Anzahl der B-Pläne unabhängig.

 

Herr Wuttke fragt was die Reduzierung der Stelle 2-61-03 auf 0,50 zu deuten hat. Herr Lie­berknecht antwortet, dass es sich hier nur um eine Korrektur handelt. 10 Wochenstunden entfallen auf die Betreuung des UBFs und werden nun folgerichtig unter 2-601-6 ausgewie­sen.

 

Herr Schernikau lässt über den Antrag auf Vertagung abstimmen, dem der Ausschuss mit 8 Ja / 0 Nein / 5 Enthaltungen zustimmt.

 

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Anlagen zur Vorlage

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