03.09.2015 - 6.2 BusinessPark Elbufer Wedel - Erschließung (Baup...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rüdiger will den Beschluss verschieben bis der B-Plan rechtskräftig wird und die Ein­wandfristen abgelaufen sind, zumindest bis der Rat die Satzung beschlossen hat. Herr Amelung erläutert, dass damit erst Ende 2015 zu rechnen ist. Wenn dann erst ausgeschrie­ben wird, wird man 2016 nicht mehr bauen können. Daher soll parallel zum B-Plan-Verfah­ren jetzt schon ausgeschrieben werden.

Herr Dr. Sonntag wendet ein, dass es gerichtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem B-Plan Nr. 88 gibt. Herr Amelung erklärt, dass nicht gegen den B-Plan Business­Park geklagt wird, sondern Wedel gegen den Hamburger B-Plan Klage eingereicht hat.

Herr Grabau fragt, ob der Grünstreifen breiter wird, wenn Hamburg gewinnt. Bei der Klage geht es ausschließlich um Lärmwerte wird ihm geantwortet.

Herr Kieper ist erstaunt, dass die unterirdischen Maßnahmen in Höhe von 2,45 Mill. € kaum erläutert sind. Weiter fragt er, ob auch unvorhergesehene Kosten mit einkalkuliert wur­den. Die Verwaltung antwortet, dass keine Puffer mehr eingerechnet sind. Die jährlichen Folgekosten von 40.000 € scheinen Herrn Kieper nicht sehr hoch und er erkundigt sich nach ihrer Zusammensetzung. Dies kann die Verwaltung spontan nicht beantworten. Die Antwort wird nachgereicht.

Herr Rüdiger erkundigt sich nach den Sanierungsarbeiten, insbesondere nach dem 2. Grundwasserleiter. Herr Amelung versichert, dass dieser nichts mit dem Bauprogramm zu tun hat, da er tiefer als 2,50 m liegt.

 

Herr Rüdiger stellt den Antrag, den Beschluss zurückzustellen bis der B-Plan Nr. 88 Rechts­kraft erhalten hat.

Diesen Antrag lehnt der Ausschuss mit 2 Ja / 10 Nein / 1 Enthaltung ab.

 

Der Ausschuss beschließt mit 10 Ja / 2 Nein / 1 Enthaltungen:

 

Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss beschließt, die Erschließung des „Busi­nessPark Elbufer“ in Wedel über einen Loop (Name: „Elbring“), inklusive Umbau der Kreuzung Industriestraße / Tinsdaler Weg mit folgenden Ausbaumerkmalen (Baupro­gramm):

 

Gesamtbreite der öffentlichen Straßenfläche (Elbring): 23,50 m; im Süden auf 15 m reduziert

 

Fahrbahn: Neubau mit einer Asphaltbefestigung (Deckschicht aus Splittmastix, aufge­hellt) in einer Breite von 6,50 m (2 Fahrspuren), mit beidseitigen Wasserlauf (je 30 cm breit) aus Pflastersteinen und Straßenabläufen (30x50 cm)

 


Parkstreifen (außen): Neubau für Pkw in Senkrechtaufstellung (5 m tief) mit Befesti­gung aus Betonsteinpflaster (anthrazit), Abgrenzung zur Fahrbahn mittels Rundbord (3-4 cm Ansicht)

 

Grünflächen: Pflanzinseln im Bereich der Parkplätze, je mind. ca. 12 m² groß, Bepflan­zung mit standortgerechten, hoch wachsenden Gehölzen und passender Unterpflan­zung

 

Nebenflächen (außen): Neubau als Gehweg in einer Breite von 4 m, mit Hochbord (12 cm Ansicht, im Bereich von Überfahrten/-wegen auf 3 cm abgesenkt), mit grauem groß­formatigen (variierend) Betonsteinpflaster; Randeinfassung mit Rasenbord (1 cm An­sicht); im Süden (Elbblick) in 6,00 m Breite – als gemeinsamer Geh-/Radweg

 

Parkstreifen (innen): Neubau für Lkw/Bus in Längsaufstellung (3 m tief) mit Befestigung aus Betonsteinpflaster (6 KA, anthrazit), Abgrenzung zur Fahrbahn mittels Rundbord (3-4 cm Ansicht);

 

Grünstreifen (innen): Neubau in einer Breite von 2,50 m, mit Hochbord (12 cm An­sicht), Bepflanzung mit vereinzelten standortgerechten, hoch wachsenden Gehölzen und passender Unterpflanzung; teilweise befestigter Seitenstreifen am Parkstreifen in 0,75 m Breite (Ausstiegsbereich für LKW, Bus)

 

Nebenflächen (innen): Neubau als gemeinsamer Geh-/Radweg in einer Breite von 2,50 m, mit grauem Betonsteinpflaster (ggf. wasserdurchlässig - z. B. Fugenpflaster), Rand­einfassung mit Rasenbord (1 cm Ansicht) – auch als Grundstücksgrenze (pri­vat/öffentlich)

 

Straßenbeleuchtung: einseitig, Aufstellung im Bereich des Grünstreifens (innen), Aus­leuchtung der Fahrbahn, Lichtpunkthöhe ca. 8 m, LED - Leuchte (je max. ca. 50 W)

 

Grünfläche im Bereich der Zufahrt (nahe Kreuzung Tinsdaler Weg / Industriestraße): Bepflanzung mit standortgerechten Gehölzen und passender Unterpflanzung

 

Verbindungsweg Elbring - Leuchtfeuerstieg: Neubau als befahrbarer Wohnweg mit ei­ner 5,50 m breiten Fahrbahn in Asphaltbefestigung, einseitiger Wasserlauf aus Beton­steinpflaster, einseitiger 2,50 m breiter Gehweg mit Betonsteinpflasterbefestigung, grau; beidseitige Abgrenzung der Fahrbahn mit Hochbord (12 cm Ansicht, im Bereich von Überfahrten/-wegen auf 3 cm abgesenkt)

 

Grenzweg: Rück-/Umbau zu einem Wanderweg (s. Freiflächenplanung; folgt später)

 

Kreuzung Tinsdaler Weg / Industriestraße: Umbau zu einem mehrspurigen, vierarmi­gen, lichtsignalgesteuerten Knoten; Fahrbahn: Asphaltbefestigung, Breiten von 8,50 bis 11,70 m inkl. Radfahrangebotsstreifen; Nebenflächen: beidseitig Gehwege, 2 m breit, mit Hochbord, Befestigung mit grauem Betonsteinpflaster; Restflächen: Grünfläche

 

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Anlagen zur Vorlage