16.07.2015 - 8 Bebauungsplan Nr. 39 " über das Gebiet zwischen...

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Nachdem Herr Schernikau als Vorsitzender des Planungsausschusses auch diese Beschlussvorlage vorgetragen hat, beschließt der Rat mit 19:9:0 Stimmen (ja/nein/Enthaltungen):

 

Beschluss

 

Der Rat beschließt,

 

die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 ‚‘über das Gebiet zwischen Moorweg, Egenbüttelweg‘. Der Änderungsbereich erhält den Namen „Teilbereich Heinestraße“. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 39 ‚‘über das Gebiet zwischen Moorweg, Egenbüttelweg‘, 3. Änderung „Teilbereich Heinestraße“ beinhaltet das Flurstück 17/20 sowie Teilflächen aus den Flurstücken 17/40, 17/73 und 45/8, Flur 19, Gemarkung Wedel.

Die zu überplanende Fläche ist die öffentliche Parkplatzfläche an der Heinestraße sowie anliegende Straßenverkehrsflächen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage