12.05.2026 - 7 Vorschlag für die Änderung des § 3 (Planungsaus...

Beschluss:
verwiesen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen fragt, ob nach der vorgesehenen Änderung der Planungsausschuss nicht mehr zum Einvernehmen gefragt werde.

Frau Gehl erläutert, dass der Planungsausschuss nicht ausgeschlossen werden soll, vielmehr habe man sich um eine klarere und saubere Trennung bemüht. Lediglich in den Fällen, in denen das Einvernehmen rechtlich erteilt werden muss und nicht abgelehnt werden kann, soll keine Beschlussvorlage mehr im Planungsausschuss erfolgen.

Die SPD-Fraktion würde sich wünschen, dass in solchen Fällen der Planungsausschuss vorab von der Verwaltung über die anstehende Entscheidung informiert wird. Zudem frage man sich, was sich hinter der Streichung von Punkt 4 und den Nutzungsänderungen nach der Erhaltungssatzung verberge. Eine Genehmigung nach der Erhaltungssatzung sei erheblich, es gebe viele Streitereien im Bereich des Elbhochufers.

Frau Gehl erläutert, dass man sich die Punkte in der Zuständigkeitsordnung grundsätzlich angeschaut und versucht habe, diese sauberer und verständlicher zu formulieren. Natürlich werden die Fragen zum ÖPNV und Verkehr weiterhin im Planungsausschuss diskutiert. Auch Befreiungen zu Bebauungsplänen seien weiterhin im Planungsausschuss vorgesehen. Frau Kurzhals ergänzt, dass Nutzungsänderungen nach der Erhaltungssatzung und die Probleme in dem Gebiet solcher Erhaltungssatzungen das tägliche Brot der Verwaltung seien.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat es so verstanden, dass in den Fällen der §§ 34 und 35 BauGB der Planungsausschuss nicht mehr beteiligt werden soll, da sich aus den Rahmenbedingungen kein Ermessensspielraum für eine Entscheidung gebe. Man würde jedoch vermuten, dass es auch Grenzfälle gibt, in denen eine Zustimmung oder Ablehnung diskutabel wäre. Solche Grenzfälle sollten im Ausschuss beraten werden.

Frau Kurzhals macht darauf aufmerksam, dass bisher gelegentlich ein falsches Bild über den Entscheidungsspielraum bei der Beratung im Planungsausschuss entstanden ist. Dies sollte zukünftig vermieden werden.

Der Vorsitzende begrüßt die Verschlankung solcher Verfahren, oftmals gab es falsche Erwartungen. Eine Beratung ohne Entscheidungsspielraum ergebe keinen Sinn. Allerdings stellt sich für ihn die Frage der Zuständigkeit über die Beschlussfassung, eigentlich müsste der Haupt- und Finanzausschuss diese Beschlussvorlage entscheiden.

Frau Gehl und Frau Matthies erläutern, dass das Instrument des Einvernehmens ursprünglich für Gemeinden ohne eigene Bauaufsicht eingeführt wurde, um die Gemeinde in den Entscheidungsprozess einzubinden. Obwohl Wedel eine Bauaufsicht habe, wurden hier dennoch Regelungen zum Einvernehmen getroffen. Das sei zu Informationszwecken auch sinnvoll, jedoch wären Beschlussvorlagen ohne Entscheidungsspielraum irreführend. In der Vergangenheit wurde bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Bürgermeisterin verpflichtet wäre, einen Beschluss mit einer Ablehnung eines Einvernehmens, auf das objektiv ein Rechtsanspruch bestehe, als rechtswidrig anzufechten.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen begrüßt ebenfalls, wenn Verfahren verschlankt werden sollen, jedoch sei dieser Punkt noch nicht völlig klar. Man müsse schauen, wie man mit Verfahren zu Grenzfällen umgehe. Es sei vermutlich tatsächlich sinnvoll, die BV in den HFA zu verweisen, damit dies dort beraten werden kann.

Die SPD-Fraktion stimmt zu, dass der HFA die Entscheidung treffen müsse, aber die Meinungsbildung dazu hier im Planungsausschuss erfolgen sollte.

Der Vorsitzende regt an, nun über die Verweisung an den HFA abzustimmen, das Meinungsbild werde im Protokoll festgehalten sein.

Reduzieren

Beschluss:

Die Beschlussvorlage wird an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

11 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltung

Abstimmung

 

Ja

Nein

Enthaltung

Gesamt:

11

0

0

CDU-Fraktion

4

0

0

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

3

0

0

SPD-Fraktion

2

0

0

WSI-Fraktion

1

0

0

FDP-Fraktion

1

0

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.wedel.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=1027144&selfaction=print