11.12.2025 - 1.3 Antwort auf die Frage zur Straßenreinigungsgebü...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

Herr Rüdiger fragt, wann die Verwaltung mit der Überprüfung der Berechnung beginnen wird, die alle drei Jahre, also als nächstes am 01.06.2026 vorliegen muss.
Herr Barop ergänzt, dass es um zwei Dinge geht.
1.) Die vorgeschriebene Überprüfung alle drei Jahre mit der Betrachtung des Kostendeckungsgrades.
2.) Der Ausgang des Gerichtsverfahrens.
Die Verwaltung teilt mit, dass Anfang Januar eine Kostenrechnung für den Bauhof durch eine Fremdfirma aufgestellt werden wird. Das werde ca. drei Monate dauern und ist dann die Grundlage für eine Neuberechnung.

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