03.04.2025 - 5 Einspruch gegen das Nachrücken von Herrn Dutsch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Wedel beschließt, dem Einspruch nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss gemäß § 44 Abs. 3 GKWG i. V. m. § 39 GKWG stattzugeben.
  2. Der Rat der Stadt Wedel stellt ferner fest, dass Herr Dutsch zum 24.01.2025 sowie zum 30.01.2025 nicht nachrücken durfte. Er scheidet mit Eintritt der Unanfechtbarkeit dieses Beschlusses aus dem Rat gemäß § 44 Abs. 3 S. 4 GKWG aus. Das Nach-rückerverfahren ist anschließend erneut durchzuführen.
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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig