03.09.2024 - 8.1 Informationen der unteren Verkehrsbehörde zu de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 03.09.2024
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bleiben viele Fragen unbeantwortet. Es sei unbefriedigend, dass viele vorgeschlagene Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan nicht direkt umgesetzt werden können, auch weil die Parameter zur Lärmbelastung nach einem anderen Verfahren gemessen werden müssten. Selbstverständlich seien die Hilfsfristen für Einsatzkräfte wichtig, aber es müsste ein Weg gefunden werden, Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan umzusetzen, denn auch Lärm mache erwiesenermaßen krank. Die Verwaltungsvorschriften für die geänderte Straßenverkehrsordnung würden noch fehlen, aber grundsätzlich sei die Anordnung von Tempo 30-Bereichen vereinfacht worden, das müsse einzeln geprüft werden.
Herr Brix erläutert, dass die untere Verkehrsbehörde keine Aussage getroffen hat, dass nichts umgesetzt werden soll. Vielmehr ist detailliert aufgeführt worden, welche Arbeitsschritte noch anstehen, um die Umsetzung einiger Punkte zu prüfen. Die notwendige Beteiligung sei in Teilen auch bereits eingeleitet, um zügiger voranzukommen. Dennoch müsse man sich als weisungsgebundene untere Verkehrsbehörde an die Vorgaben halten. Derzeit sei 50 km/h noch die Regelgeschwindigkeit für geschlossene Ortschaften, Abweichungen davon bedürfen einen ausführlichen Abwägungsprozess. Im Moment schaue die Verkehrsbehörde nach Spielplätzen und Schulwegen im 50er km/h Bereich, auch die Zusammenlegung von Tempo 30-Zonen wird geprüft.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet darum, dabei auch den Abschnitt zwischen der GHS und der Mühlenstraße zu betrachten.
Die SPD-Fraktion ist verwundert, dass für eine solche Entscheidung eine andere Bemessungsgrundlage notwendig ist als für den Lärmaktionsplan. Es sei beruhigend, dass die Verkehrsbehörde bereits mit der Prüfung der Maßnahmen begonnen habe, hoffentlich wird wenigstens eine teilweise Umsetzung möglich sein.
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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83,7 kB
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