13.06.2024 - 6 IV. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wede...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Wedel
- Gremium:
- Rat der Stadt Wedel
- Datum:
- Do., 13.06.2024
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Kärgel bringt die Vorlage ein. Es geht um Einsätze “ohne Grund”. Die Satzung wurde seit 2017 nicht überarbeitet. Nun solle die Gebühr für Fehlalarme drastisch erhöht werden. Eine Kalkulation ist hinterlegt. Der UBF hat den Beschlussvorschlag mehrheitlich empfohlen und sie bittet den Rat um Zustimmung.
Herr Baars verliest dazu die Anfrage der SPD.
Der Vorsitzende sieht das als Vertagungsantrag, damit die Verwaltung das mitnehmen kann.
Frau Kärgel informiert, dass es nach Aussage von Herrn Brix keine weiteren Zahlen gebe. Es gehe um eine Abgrenzung zu anderen Einsätzen. Sie verstehe das Ansinnen, aber diese Satzung sei nicht mit der Straßenreinigungsgebührensatzung zu vergleichen.
Herr Baars sieht den Unterschied. Beide Satzungen funktionieren mit kalkulatorischen Leistungen. Die Kalkulationen seien so untransparent und nicht zulässig. Das mache die Satzung angreifbar. Er habe Zweifel an der Rechtssicherheit.
Herr Scholz antwortet, dass jede Kalkulation mit Schlüsseln arbeitet, die dann umgerechnet werden. Das System sei so wie bei der Straßenreinigungsgebührensatzung. Der Rechtssicherheit werde sich zeigen.
Herr Rüdiger weist auf den Unterschied von Gebühren und Abgaben hin. In Pinneberg werde die Verwaltung das erarbeiten. Warum kann Wedel das nicht und muss da Gericht anrufen? Es liegen exakte Zahlen vor.
Der Vorsitzende weist das zurück.
Herr Scholz erläutert, dass die Zahlen aus der Jahresrechnung genommen wurden und keine geschätzten Planzahlen seien.
Herr Ammer weist auf die Stundensätze hin, die er „spotbillig“ empfindet, und rechtfertigt die neuen Gebühren.
Herr Wunderlich stimmt Frau Kärgel grundsätzlich zu. Die CDU sieht es kritisch, die Verwaltung in Frage zu stellen. Sie würden einer Vertagung nicht mitgehen.
Der Vorsitzende hätte kein Problem mit einer Vertagung, weil eine rückwirkende Änderung möglich sei.
Die Justiziarin weist auf das Schlechterstellungsverbot (Zahlende dürfen rückwirkend nicht schlechter gestellt werden) hin.
Abstimmungsergebnis Vertagungsantrag:
7 Ja (SPD) / 30 Nein / 0 Enthaltung
Beschluss:
Der Rat der Stadt Wedel beschließt:
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Die von der Verwaltung aufgestellte Kalkulation auf der Grundlage von § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG). Sie ist als Anlage beigefügt.
- Die in der Anlage beigefügte IV. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wedel über die Erhebung von Gebühren und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Wedel (Feuerwehrgebührensatzung)
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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389,3 kB
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2
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4
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107,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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87,1 kB
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6
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(wie Dokument)
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104,5 kB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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108,2 kB
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