25.06.2024 - 5 Bebauungsplan Nr. 28 „Gesamtschule“, 2. Änderun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Für die SPD-Fraktion ist es wichtig, im Quartier einen Kitastandort und einen guten Wohnungsmix mit Wohnungen für Arbeitnehmer, sozial geförderten Wohnungen und familiengerechten Wohnungen einzuplanen. Für Kinder und Jugendliche sollte es Bewegungsmöglichkeiten im Quartier geben. Damit es für alle Kinder in Wedel auch einen Schulplatz gibt, sollte der Schulentwicklungsplan weiterentwickelt werden.

 

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen würde den Fachdienst 1-60 gerne bei der Planung der Spielgeräte beteiligen. Ein Spielgerät soll „inklusiv“ sein.

 

Die WSI-Fraktion stellt den Antrag die Beschlussvorlagen im Punkt „Begründung der Verwaltungsempfehlung“ zu ergänzen um die Formulierung „gem. des Infrastrukturfolgekonzepts“, woraufhin die CDU-Fraktion darauf hinweist, dass diese Änderung den Beschlussvorschlag nicht ändert. Herr Grass erwidert, dass die Verwaltung immer sehr sorgfältig arbeitet und selbstverständlich bei der Umsetzung auf die Einhaltung des Infrastrukturfolgekonzepts achtet. Der Antrag wird daraufhin zurückgezogen. Der WSI-Fraktion weist weiterhin auf die Wichtigkeit von Zivilschutz hin. Die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser im Geltungsbereich soll auch weiterhin in einem angemessenen Umfang vorgehalten werden.

Herr Grass ergänzt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nicht nur ca. 50 Fachbehörden und andere Träger öffentlicher Belange beteiligt werden, sondern auch eine interne Fachdienstbeteiligung stattfindet. Alle dort genannten Belange werden im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens inhaltlich bearbeitet.

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Beschlussempfehlung:

Der Rat beschließt,

  1. die 2. Änderung „ehemaliges J.-D. Möller Areal“ des Bebauungsplans Nr. 28 „Gesamtschule“ aufzustellen und den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchzuführen

 

  1. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB.

 

Der Geltungsbereich der 2. Änderung „ehemaliges J.-D. Möller Areal“ des Bebauungsplans Nr. 28 „Gesamtschule“ beinhaltet eine ca. 22.000 m² große Fläche des ehemaligen J.-D. Möller Areals Rosengarten 10, 12, 14 und 16. Die zu überplanende Fläche besteht aus den Flurstücken 49/13, 49/26, 49/44, 49/45, Flur 11, Gemarkung Wedel und Flurstücke 8/1, 10/1, 7/11 und 14/18, Flur 4, Gemarkung Schulau-Spitzerdorf.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

11 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltung

 

Ja

Nein

Enthaltung

Gesamt:

11

0

0

CDU-Fraktion

4

0

0

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

3

0

0

SPD-Fraktion

2

0

0

WSI-Fraktion

1

0

0

FDP-Fraktion

1

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.wedel.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=1016817&selfaction=print