30.05.2024 - 6.1 IV. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wede...

Beschluss:
empfohlen
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Wortprotokoll

Die SPD-Fraktion begrüßt die Bestrebungen, durch die Nachtragssatzung eine kostendeckende Arbeitsweise der Freiwilligen Feuerwehr Wedel sicherzustellen. Sie weist jedoch darauf hin, dass die vorgelegte Kalkulation schwer nachvollziehbar ist. Insbesondere fehlen Erläuterungen zu den Kostensteigerungen. So ist beispielsweise die Steigerung der Personalkosten nicht nachvollziehbar. Darüber hinaus stellt sie den Kalkulationszeitraum in Frage. In diesem Zusammenhang hält sie eine Überprüfung der Kalkulation durch eine unabhängige externe Stelle für sinnvoll. Abschließend beantragt die SPD-Fraktion die Vertagung des Tagesordnungspunktes.

 

Herr Brix weist darauf hin, dass die Kalkulation vollständig und gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein erstellt wurde. Die Kalkulation berücksichtigt die letzten drei abgeschlossenen Haushaltsjahre. Weiter zurückreichende Jahre werden nicht berücksichtigt. Die Betriebsabrechnungsbögen verteilen die ermittelten Kosten für die Feuerwehreinsätze und ordnen sie den entsprechenden Kostenstellen zu. Durch diese Vorgehensweise wird ein Durchschnittswert ermittelt, der eine gleichmäßige Verteilung der Kosten sicherstellt. Dadurch wird verhindert, dass sich der Einsatz kostenintensiver Fahrzeuge auf Einzelfälle auswirkt. Die Steigerung der Personalkosten erklärt Herr Brix mit der Einstellung von zwei weiteren Gerätewarten, wodurch sich die Anzahl von drei auf fünf erhöht hat.

Er betont zudem, dass Gebühren nur erhoben werden, wenn die Feuerwehr unberechtigt gerufen wurde. Der Großteil der tatsächlichen Einsätze überwiegt und ist von den Gebühren nicht betroffen.

Die SPD-Fraktion zieht den Antrag auf Vertagung zurück.

 

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Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wedel folgenden Beschluss:

Beschlussempfehlung:

Der Rat der Stadt Wedel beschließt:

 

  1.       Die von der Verwaltung aufgestellte Kalkulation auf der Grundlage von § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG). Sie ist als Anlage beigefügt.
     
  2.      Die in der Anlage beigefügte IV. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wedel über die Erhebung von Gebühren und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Wedel (Feuerwehrgebührensatzung)

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

7 Ja / 0 Nein / 2 Enthaltung

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Gesamt

7

0

2

CDU-Fraktion

2

 

 

Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen

3

 

 

SPD-Fraktion

 

 

2

WSI-Fraktion

1

 

 

FDP-Fraktion

1

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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