06.02.2024 - 5.2 Holmer Straße 155e - Nutzungsänderung eines Sch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 06.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion zeigt sich verwundert, dass auf dem Gelände nun Wohnnutzung möglich sein soll, nach der Kita-Betrieb dort nicht mehr erlaubt gewesen sei.
Herr Grass erläutert, dass der Bundesgesetzgeber auf Grund der besonderen Flüchtlingssituation die erleichterte Möglichkeit zur Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten im Außenbereich befristet für 3 Jahre geschaffen hat. Die Voraussetzung, dass das zu nutzende Gebäude ordnungsgemäß hergestellt wurde, liegt hier vor.
Die SPD-Fraktion möchte wissen, wie viele Menschen dort untergebracht werden sollen, Herr Grass berichtet, dass derzeit 25 Unterbringungsplätze geplant sind.
Die WSI-Fraktion teilt die Irritation, dass hier jetzt die Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten befristet möglich ist, aber es für die Kita keine Möglichkeit gab. Die Frage müsse an anderer Stelle mit anderen Personen nochmal geklärt werden. Wenn die Situation jedoch so schwierig sei, warum werde dann nur das Erdgeschoss genutzt.
Grass berichtet, dass die Gespräche hierzu zwischen dem zuständigen Fachdienst und dem Eigentümer geführt wurden. Zunächst gebe es nun eine vertragliche Einigung für einen Teil der Räume. Sollte sich die Situation verändern, können Verhandlungen über weitere Räume aufgenommen werden, da das Einvernehmen für das ganze Gebäude gelte.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen empfindet es als ärgerlich, dass der Bürgermeister nicht anwesend ist, man ihn gerne gefragt, warum es für die Kita keine solche Möglichkeit gegeben habe.
Herr Grass erinnert an die ausführliche Diskussion zur Schließung der Kita, damals hat die rechtliche Situation die Weiternutzung unmöglich gemacht. Dieses Thema sollte abgeschlossen werden. Die nun beantragte Sondernutzung habe der Bund auf Grund der Notlage für das ganze Land geschaffen. So sei beispielsweise eine solche Unterbringung auch befristet in Gewerbegebieten möglich, in denen ansonsten Wohnen grundsätzlich ausgeschlossen sei. Der Fachdienst Soziales sei dankbar für die nun vorliegende Lösung, da ein großer Bedarf bestehe. Zudem werde auf diese Weise der reguläre Wohnungsmarkt nicht zusätzlich belastet. Er bestätigt auf Nachfrage der FDP-Fraktion, dass die Stadt Wedel das Belegungsrecht für die Plätze haben wird.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen möchte noch wissen, warum diese Lösung erst jetzt vorgeschlagen wird, obwohl die Räumlichkeiten schon länger leer stehen.
Herr Grass vermutet, dass erst jetzt positive Gespräche zwischen der Stadt und dem Eigentümer zu diesem Antrag auf Nutzungsänderung geführt haben. Letztlich sei hier auch nur über das Planungsrecht zu entscheiden, die inhaltliche Diskussion müsse im Sozialausschuss erfolgen.
Die Vorsitzende verliest den Beschlussvorschlag.
Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 35 i.V. mit § 246 (13) BauGB und § 36 Abs. 1 BauGB für die Nutzungsänderung eines Schwesternwohnheims und einer Kindertagesstätte in Wohnungen für Flüchtlinge in der Homer Straße 155 e in Wedel befristet auf drei Jahre zu erteilen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
793,2 kB
|
