14.09.2023 - 6.2 Antrag der SPD-Fraktion zur Straßenreinigungs- ...

Beschluss:
zurückgezogen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die SPD-Fraktion stellt ihren Änderungsantrag vor, der den Antrag auf der aktuellen Tagesordnung ersetzt. Die Fraktion unterrichtet das Gremium, dass sie sich von einem Rechtsanwalt hat beraten lassen und zu dem Schluss gekommen ist, dass zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses nicht ausreichend Informationen vorlagen und daher nicht die Tragweite des Beschlusses überschaut werden konnte. Die Einsicht in die Konten ist nötig, um die Hintergründe der Kostenentwicklung verstehen zu können.

Weiter ist die Vorlegung des Kehrplans notwendig.

 

Frau Gärke führt aus, dass bei der Aufstellung der Kalkulation den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes gefolgt wurde. So dient der Durchschnittswert der IST-Zahlen der Jahre 2019, 2020 und 2021 zur Gebührenermessung. Im Rahmen der Satzungserstellung wurde die Kalkulation von ihr auf deren Stimmigkeit geprüft, wie es auch z.B. bei der Satzung der Stadtentwässerung geschieht.

Sollte sich doch noch herausstellen, dass die Kalkulation Unstimmigkeiten aufweist, führt dies nicht unbedingt zur Ungültigkeit der Satzung. Durch die wiederkehrende Kalkulation im Drei-Jahresrhythmus, wird ein Ausgleich der Gebühren durch die gesetzliche Über- oder Unterdeckung erzeugt wird.

 

Die Fraktion Die Grünen stellt einen Antrag auf Vertagung zugunsten eines Runden Tisches. Der Tisch soll den Fraktionen die Möglichkeit bieten, sich umfassend über die verschiedenen Aspekte der Straßenreinigungs- und –gebührensatzung und ihrer Kalkulation bei den zuständigen Fachdiensten zu informieren. Das gewünschte Zahlenwerk der SPD-Fraktion ist nicht zielführend.

 

Herr Eichberger von Die Linke schildert, dass damals die Zustimmung zum Beschluss der Satzung gegeben wurde, weil eine Deckung der anfallenden Kosten herbeigeführt werden sollte. Eine Berücksichtigung des Einzelfalls hält er für nicht möglich, da die Straßen der Stadt Wedel unterschiedlich ausgestaltet und beschaffen sind.

 

Frau Gärke erachtet den Vorschlag eines Runden Tisches als geeignetes Mittel zur Aufklärung. Weiter informiert sie das Gremium, dass sie Rücksprache mit dem Fachdienst Steuern und Finanzen gehalten hat. Es sind rund 500 Widersprüche zu den versendeten Bescheiden, eingegangen. Die Widersprüche haben unterschiedliche Beweggründe, da nicht nur die Erhöhung der Gebühren, sondern auch die Berechnung der Straßenfrontmeter kritisiert wird. Laut Aussage des Fachdienstes wird bei einer fehlerhaften Berechnung der Straßenfrontmeter ein Abhilfebescheid erlassen. Dieser kann eine Erhöhung, wie auch eine Verminderung beinhalten. Der Versand der Widerspruchsbescheide ist zum jetzigen Zeitpunkt noch ausstehend.

Bezugnehmend auf den Antrag der SPD-Fraktion, erachtet sie den Gebührenvergleich mit den umliegenden Gemeinden als nicht zweckmäßig, da die Rechtmäßigkeit der eigenen Satzung von Bedeutung ist und damit die Ist-Zahlen der Maßstab sind. Eine Verminderung der Gebühren hätte lediglich über die Stellschraube des öffentlichen Anteils erreicht werden können.

 

Es kommt der Antrag der Fraktion Die Grünen zur Abstimmung.

Reduzieren

Beschluss:

Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion wird vertagt.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

10 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltung

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Gesamt

10

0

0

CDU-Fraktion

3

 

 

Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen

3

 

 

SPD-Fraktion

2

 

 

WSI-Fraktion

1

 

 

FDP-Fraktion

1

 

 

 

Die Sitzung des Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschusses wird um 21:54 Uhr unterbrochen.

Die Fortsetzung der Sitzung erfolgt am 21.09.2023 um 19:00 Uhr im Ratssaal der Stadt Wedel.

 

Die Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, stellt die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest und eröffnet die Sitzung.

Sie verpflichtet die bürgerlichen Ausschussmitglieder Frau Ingrid Paradies (WSI) und Herrn Ulrich Kloevekorn (CDU) zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten und zu Verschwiegenheit und führt sie in ihr Amt ein.

Herr Rüdiger verließt die folgende Stellungnahme:

„Zum Thema: Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wedel

In Anbetracht der letzten UBFA-Sitzung möchte ich zur Geschäftsordnung Stellung nehmen, weil ich das wichtig für die kommenden Sitzungen finde.

Die Vorsitzende ist vor allen für die Durchführung der Sitzung im Ausschuss zuständig.

1. Der Rat (damit ist auch immer der Ausschuss gemeint) kann beschließen. dass für die einzelnen TOPs der Tagesordnung die Redezeit begrenzt wird.

2. Will die Ausschussvorsitzende sich als Rednerin beteiligen, so gibt sie während dieser Zeit den Vorsitz ab. M. E würde eine Klarstellung oder Ankündigung möglich sein, wenn für die Fraktion gesprochen wird.

3. Die Vorsitzende kann nicht das Wort einem Nicht-Mitglied des Ausschusses erteilen.

4. Jedes Mitglied kann sich durch Erheben der Hand zu Wort melden und das Wort wird in der Reihenfolge erteilt. Die Vorsitzende kann nicht die Redebeiträge beschränken.

5. Das Wort zur Geschäftsordnung muss jeder Zeit gegeben werden. Anträge und Bemerkungen dürfen sich nur auf die Beratung stehenden Angelegenheiten oder auf die Tagesordnung beziehen.

Ich bitte die Geschäftsordnung der Stadt Wedel einzuhalten.“

 

Die Vorsitzende erwidert, dass sei bei der Stellungnahme zur Geschäftsordnung die Begründung und die entsprechenden Bezüge zur vorgegangenen Sitzung des Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschusses vermisst.

 

Anmerkung: Der Tagesordnungspunkt 7.8 - Ausbau Tinsdaler Weg (Vorplanung) - Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) – wurde gemäß dem Beschluss der Tagesordnung vom 14.09.2023 auf die Position 7.1 vorgezogen. Die Beratung der Tagesordnungspunkt 7.1 und Folgende erfolgte im Anschluss.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage