27.04.2023 - 4.3 Vorplanungen zum Ausbau der Adalbert-Stifter-St...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Boettcher präsentiert die Vorplanung zu den Straßen Adalbert-Stifter-Straße und Kantstraße. Weiter stellt sie die Ausbauvarianten zu den jeweiligen Straßen vor. (Anlage 1)

 

Aus dem Gremium werden Fragen zur Barrierefreiheit, dem Grundwasserspiegel und zur Beitragsfähigkeit der Straßen gestellt.

Frau Boettcher erklärt, dass die Barrierefreiheit bei beiden Straßen in jeder Variante gegeben ist. Wenn Gehwege errichtet werden, werden diese mit einem Rundbord versehen, wodurch sich ein Niveauunterschied von 3-5 cm ergibt. Bezüglich der Beitragsfähigkeit gibt sie wider, dass die Straßen bereits erschlossen sind und es sich daher um Ausbauten im Sinne der Straßenbaubeitragssatzung handelt. Die Beitragserhebungspflicht wurde gemäß dem Ratsbeschluss zum 26.01.2018 ausgesetzt.

Herr Seydewitz führt aus, dass der Grundwasserspiegel bei 1,4 Metern liegt. Die Grünflächen an den Straßen sind in der Lage das Wasser aufzunehmen und somit als Versickerungsflächen zu dienen. Von einer unterirdischen Versickerungsanlage rät er ab.

 

Herr Craemer stellt den Antrag der Fraktion Die Grünen vor. Er zielt auf folgende Ergänzung der Beschlussvorlage ab:

 

1.  Für Alternative 2 (Variante 3) beantragen wir die Aufnahme eines modalen Filters auf der Ecke Adalbert-Stifter Straße / Kantstraße. Beide Straßen sollen zu reinen Zielstraßen mit verkehrsberuhigtem Bereich im Sinne einer nachhaltigen Mobilitätswende und mehr Sicherheit auf den Straßen umgebaut werden. Der modale Filter besteht aus einer baulichen Maßnahme in Form von Bordsteinen oder Pollern als Durchfahrtssperre für PKW. Fahrräder, Fußgänger und einspurige Krafträder können diese Stellen hingegen passieren.

2.  Wir beantragen die Ausbauvariante 3 (Alternative 2) als Verwaltungsempfehlung für die Bürgerbefragung darzustellen. Ob mit oder ohne Modalen Filter halten wir diese Variante für die geeignetste für die Sanierung der beiden Straßen.

 

Frau Boettcher zeigt ein Beispiel zum modalen Filter. (Anlage 3)

 

Die WSI-Fraktion bedankt sich bei Frau Boettcher für die Planung und die Präsentation der Straßen. Sie selbst hat sich mit einigen Anwohner*innen der Straßen unterhalten, um das öffentliche Meinungsbild in Erfahrung zu bringen. Es wurde zur Auskunft gegeben, dass ein Ausbau der Straßen als nicht zwingend notwendig angesehen wird. Weiter gibt die Fraktion zu bedenken, dass auf Grund der Haushaltslage eine zeitgerechte Ausführung nur schwer möglich sein wird. Es soll kein falscher Eindruck bei den Bürger*innen geweckt werden.

Es wird die Frage aufgeworfen, ob die Baufirmen, die der Adalbert-Stifter-Straße zugesetzt haben zum Schadensersatz herangezogen werden können.

Bezüglich des modalen Filters zeigt sich die Fraktion offen und bittet um Überprüfung der Machbarkeit von Wendevorgängen bei Fahrzeugen.

Frau Boettcher verneint den Schadensersatz. Die Straße war zuvor schon in einem schlechten Zustand.

 

Die SPD-Fraktion sieht die Notwendigkeit der Maßnahmen als gegeben an. Die Straßen weisen eine kaputte Teerdecke auf und versackte Gullis. Die Verkehrssicherheit der Straßen wird in Frage gestellt.

 

Die Fraktion DIE LINKE sieht den modalen Filter als einen guten Ansatzpunkt an und bitte ebenfalls, um eine Überprüfung der Wendemöglichkeit auch auf Hinsicht auf Müll- und Feuerwehrfahrzeuge.

 

Die CDU-Fraktion sieht den Filter skeptisch und befürchtet, dass die Wendemanöver auf dem Gehweg ausgeführt werden. Es wird betont, dass die Befragung der Anwohner*innen erforderlich ist.

 

Es kommt der Antrag der Fraktion Die Grünen zur Abstimmung:

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

7 Ja / 5 Nein / 1 Enthaltung

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Gesamt

7

5

1

CDU-Fraktion

 

4

 

SPD-Fraktion

3

 

 

Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen

2

 

 

WSI-Fraktion

1

1

 

FDP-Fraktion

1

 

 

Fraktion DIE LINKE

 

 

1

 

Das Gremium kommt in Übereinstimmung, dass die Beschlussvorlage irreleitend ist und verständigt sich darauf die Formulierung zu ändern. Es soll heißen: „…die Vorplanung mit den Varianten bis zum Sommer 2023 in Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung…“.

 

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Beschluss:

Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss beschließt die Vorplanungen für den Ausbau der Adalbert-Stifter-Straße und der Kantstraße, mit der Festlegung von zwei Ausbaubereichen, mit folgender Querschnittsgestaltung (s. Anlagen):

Bereich a) A.-Stifter-Straße: einseitiger Gehweg mind. 2,15 m breit, Fahrbahn 5,30 m breit, Seitenstreifen 0,30 m breit.

Bereich b) Kantstraße: ostseitige Nebenfläche (Gehweg und Parkplätze) bleibt bestehen, Fahrbahn 5,30 m breit, westseitige Nebenfläche (mit Baumbestand) ca. 2,30 m breit (teilweise un-/befestigt).

In beiden Straßen sind wechselseitig Fahrbahneinengungen mittels Pflanz-/Bauminseln vorzusehen.

 

Die Vorplanungen mit den Varianten sollen bis zum Sommer 2023 im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung

(Anlieger / Eigentümer / teilw. TÖB) zur Diskussion gestellt und Stellungnahmen eingeholt werden.

Die Einwendungen sind abzuwägen und dem Ausschuss zur Abstimmung vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

11 Ja / 0 Nein / 2 Enthaltung

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Gesamt

11

0

2

CDU-Fraktion

4

 

 

SPD-Fraktion

3

 

 

Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen

2

 

 

WSI-Fraktion

 

 

2

FDP-Fraktion

1

 

 

Fraktion DIE LINKE

1

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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