27.04.2023 - 4.2 Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sonde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es erfolgt keine Aussprache.

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Beschluss:

 Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wedel:

 

  1. Die von der Verwaltung aufgestellte Kalkulation auf der Grundlage von § 26 Abs. 6 Straßen- und Wegegesetz (StrWG). Die Gebührenbemessung erfolgt nach Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und dem wirtschaftlichen Interesse der Nutzungsberechtigten. Sie ist in der Anlage beigefügt.

 

  1. Die in der Anlage beigefügte Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Wedel (Sondernutzungssatzung) einschließlich dem als Anlage der Sondernutzungssatzung beigefügten Gebührentarif.
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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

13 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltung

 

Ja

Nein

Enthaltungen

Gesamt

13

0

0

CDU-Fraktion

4

 

 

SPD-Fraktion

3

 

 

Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen

2

 

 

WSI-Fraktion

2

 

 

FDP-Fraktion

1

 

 

Fraktion DIE LINKE

1

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage