23.03.2023 - 4.3 Satzung der Stadt Wedel über die Reinigung der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
- Datum:
- Do., 23.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Fraktionsübergreifend zeigt sich Zustimmung zu der vorgelegten Satzung, wobei die drastische Erhöhung der Gebühren moniert wird.
Der Vorsitzende begründet die Erhöhung mit fehlendem Personal in der Verwaltung und auf dem Bauhof. Dies habe dazu geführt, dass der Kalkulationsintervall von drei Jahren nicht eingehalten werden konnte.
Die SPD-Fraktion unterbreitet den Vorschlag, die Gebührenerhöhung zu staffeln.
Frau Woywod weist den Vorschlag mit der Begründung zurück, dass die Kalkulation den Maßstäben des Kommunalen Abgabengesetzes entsprechen muss. Andernfalls wäre die Rechtmäßigkeit nicht gegeben und Klageverfahren könnten zur Nichtigkeit der Satzung führen. Sie zeigt die Option auf, den prozentualen Anteil der Gemeinde zu erhöhen, um die Gebührenlast für die Schuldner*innen zu vermindern.
Beschluss:
Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wedel:
- die von der Stadt aufgestellte Kalkulation für den Zeitraum 2019-2021 die Grundlage für die Ermittlung der jährlichen Gebührensätze ist. Die Kalkulation ist in der Anlage beigefügt.
- den jährlichen Gebührensatz je Frontmeter in
Reinigungsklasse I (RK I) Reinigung der Straßen alle 14 Tage € 6,37
Reinigungsklasse II (RK II) Reinigung der Straßen wöchentlich € 12,74
Reinigungsklasse III (RK III) Reinigung der Straße wöchentlich € 51,92
Reinigung der Nebenfläche zweimal
wöchentlich maschinell
fünfmal wöchentlich manuell
Winterdienst (W 1) Schnee und Eisbeseitigung auf € 0,81
verkehrswichtigen Fahrbahnen und
auf dem benutzungspflichtigen
Radweg der Bahnhofstraße
c) den Anteil der Gemeinde in Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse in Höhe von 15 % bei den RK I und II sowie der Fahrbahnreinigung in RK III und 60 % bei der Nebenflächenreinigung in RK III. Für die Winterdienstgebühr ist ein öffentliches Interesse in Höhe von 50 % festzulegen.
d) die als Anlage angefügte Satzung der Stadt Wedel über die Reinigung der öffentlichen Straßen sowie die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Straßenreinigungs- und –gebührensatzung – StruGS) einschließlich Straßenverzeichnis
Anlagen zur Vorlage
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1
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3,8 MB
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838,1 kB
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