24.11.2022 - 12 Erhöhung des Eigenkapitals der Stadtwerke Wedel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Wedel
- Zusätze:
- Dringlicher Punkt. Die Darstellung des Sachverhaltes, die Begründung sowie die Alternativen sind als nichtöffentliche Anlage der Beschlussvorlage beigefügt, da diese vertrauliche Inhalte enthält.
- Gremium:
- Rat der Stadt Wedel
- Datum:
- Do., 24.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schernikau bringt die Vorlage ein.
Nach kurzer Diskussion über das weitere Vorgehen wird der einstimmige Beschluss bei einer Enthaltung gefasst, die Öffentlichkeit für die Beratung über diesen Tagesordnungspunkt auszuschließen.
Die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt unter TOP 14.
Die Beschlussfassung erfolgt im Anschluss an den nichtöffentlichen Teil unter Anwesenheit der Öffentlichkeit.
Der Beschlusstext wird im Vergleich zur ursprünglich in der Beschlussvorlage verteilten Version während der Beratung geändert.
Beschluss:
Der Rat beschließt zur Sicherung des Fortbestandes der Stadtwerke Wedel GmbH,
den Bürgermeister zu beauftragen, als Gesellschaftervertreter zu beschließen:
- Das Eigenkapital der Stadtwerke Wedel GmbH wird um einen Betrag von 3.600.000 Euro erhöht. Gleichzeitig werden der Stadtwerke Wedel GmbH Finanzmittel in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt.
- (ehemaliger Punkt 3) Die Ausschüttungen der Jahresüberschüsse der Stadtwerke Wedel GmbH wird bis einschließlich für das Geschäftsjahr 2024 oder längstens bis zum Auslaufen der Schutzschirm-Absicherung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein ausgesetzt.
Der Rat beschließt:
- (ehemaliger Punkt 2) Die Deckung des Punkt 1. erfolgt über- und außerplanmäßig im Rahmen der Gesamtdeckung des laufenden Haushalts durch bislang nicht anderweitig verausgabte Finanzmittel.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, nach dem Ende der Ausschüttungssperre gem. Punkt 2 die Höhe der zukünftigen Gewinnausschüttungen neu auszuhandeln.
