09.11.2022 - 7 städtische Grundschulkinderbetreuung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Heller erläutert und ergänzt seine aktualisierte Präsentation (Ist der Sitzung in AllrisNet als Anlage beigefügt).

Herr Fresch dankt für die neuen Folien, die zu den Fraktionsberatungen leider nicht vorlagen.

Herr Baars verweist auf den zusätzlichen Antrag. Die Eltern müssen eingebunden werden.

Frau Kärgel stellt fest, dass die Flexibilisierung fehlte und fragt, woher die Beitragshöhe 185,- € kommt. Sie akzeptiert das so nicht. Ansonsten ist die Gegenüberstellung der Modelle ganz schön. Man kann jetzt allen Kindern und Eltern ein Angebot machen. Das hat ein Ende, wenn die MWS 7zügig wird. Das widerspricht der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ist der Grund für den Antrag.
Die SKB kann nicht verpflichtend gemacht werden. Aber das muss ausführlicher diskutiert werden.
Und: Die Grünen akzeptieren nicht, dass Kinder 4 Tage kein Essen bekommen, wenn sie nicht in der SKB sind.

Herr Heller entschuldigt sich für die Aufnahme des falschen Beitrags der SKB.
Und 1 Ganztagskurs pro Woche ist auch falsch. Ein Kind bekommt nur einen Kurs, weil die Kapazitäten zu gering sind. Der Ganztag ist ein Zuschussgeschäft.
Die Vorgabe des Landes für den Ganztag sind: Angebot an drei Tagen/Woche und ein Mittagessen.
Es wurde ein Beteiligungstag organisiert, aber es gab keine klare Positionierung bzgl. der Flexibilisierung. Es geht um Bedürfnisse von einzelnen Familien.

Eine Bürgerin bittet um Kenntnisnahme, dass 3 Tage gesetzlich vorgeschrieben sind, aber das wird hier nicht eingehalten.
Frau Neumann-Rystow ist bedrückt, dass ein Kind nicht Mittagessen darf. Frau Lüchau hat dafür extra WEKI gegründet und Geld gesammelt. Eine tolle Einrichtung. Und nun soll ein Kind ohne Betreuung nicht essen können?

Frau Garling hat in die Historie geschaut. Verlässliche Grundschule heißt vormittags ist Unterricht. Dann greift der offene Ganztag und es muss auch Mittagessen angeboten werden. Das sieht auch das Land so vor.

Frau Wittburg bemerkt, dass am Nachmittag die Schulbegleitung fehlt. Wie werden die Kinder dann aufgefangen?

Herr Heller antwortet, das Jugendamt entscheidet, dass die Schulbegleitung vormittags da ist. Die Kolleg*innen tun dennoch ihr Möglichstes eine Betreuung anzubieten.
Er unterstützt Frau Garling. Es sollte Essen geben ohne Anbindung an ein Angebot.
Jedes Kind soll Essen bekommen, wenn es für ein Betreuungsangebot angemeldet ist. Wir müssen eine adäquate Betreuung gewährleisten. Der Ausschuss entscheidet über die Kosten. Was soll die Verwaltung im Rahmen der Beitragsordnung vorlegen?

Herr Fresch erinnert bzgl. des Essens an seine Nachfrage.
Er kann die Punkte von Herrn Heller nachvollziehen. Die Verwaltung soll eine MV/BV vorlegen aus der die Kosten hervorgehen und wie es funktionieren soll, dass alle Kinder ein Mittagessen bekommen. Nur dann kann der Ausschuss eine Entscheidung treffen. So verlieren wir nur Zeit.

Herr Heller sagt, wir brauchen eine Grundlage für die Betreuung und das ist die Beitragsordnung. Die muss vorformuliert und erstellt werden.

Herr Barop betont, dass die Erwartung ist, dass die Kinder täglich etwas zu essen bekommen. Wir brauchen eine Lösung im Vorfeld. Wie die aussieht, muss die Politik entscheiden.

Frau Garling merkt an, die Begrifflichkeit dafür ist „Pädagogischer Mittagstisch“.

Frau Kärgel wundert sich, dass wir ein Modul brauchen, damit die Kinder essen bekommen. Wie wurde das vor Corona finanziert?

Herr Barop bittet um Erläuterung. Die Diskussion kann heute nicht abgeschlossen werden.

Eine Bürgerin wirft ein, dass die Kinder keine pädagogische Betreuung brauchen, sondern nur eine Aufsicht.

 

Herr Barop möchte aufgrund der vorangeschrittenen Zeit nicht mehr mit dem Haushalt anfangen. Anfragen können noch besprochen werden.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der besprochenen Betreuungsmodule in der ab August 2023 geltenden Beitragsordnung.

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Abstimmungsergebnis:

Nicht beschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

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