10.11.2022 - 6.2 III. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
- Datum:
- Do., 10.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwässerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die SPD-Fraktion erkundigt sich über die nicht angesetzten Abschreibungswerte bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühren.
Herr Seydewitz erklärt, dass hierdurch die Gebührenerhöhung moderat gehalten werden kann. Die Ansetzung der Abschreibung wird voraussichtlich wieder im Folgejahr erfolgen. Rechtlich wie auch haushaltstechnisch ist diese Maßnahme zu vertreten.
Beschlussempfehlung für den Rat:
Der Rat der Stadt Wedel fasst folgende Beschlüsse:
- Der Abschreibung des Anlagevermögens nach Anschaffungs- und Herstellungskosten wird zugestimmt.
- Der Auflösung der Gebührenrückstellungen wird zugestimmt.
- Der Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren ab 2023 einschließlich der Annahmen zu den Frischwassermengen, Einleitmengen und versiegelten Flächen wird zugestimmt.
- Der Kalkulation der Genehmigungs- und Verwaltungsgebühren ab 2023 wird zugestimmt.
- Der III. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Wedel (Gebührensatzung) einschließlich der Festsetzung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren gemäß Anlage 9 dieser Beschlussvorlage wird zugestimmt.
Anlagen zur Vorlage
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1
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184,1 kB
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