06.10.2022 - 4 Antrag der SPD-Fraktio...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Wedel
- Gremium:
- Rat der Stadt Wedel
- Datum:
- Do., 06.10.2022
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fachdienst Interner Dienstbetrieb
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Jacobs-Emeis und Herr Fresch berichten, dass dieser Antrag bereits im Sozialausschuss diskutiert und dort leicht verändert wurde. Im Sozialausschuss wurde die Auskunft erteilt, dass das Personal sowieso aufgestockt werde. Die ursprünglichen Anträge waren zu kurzfristig, um im Sozialausschuss einen Beschluss zu fassen, inhaltlich bestand jedoch Einvernehmen der Fraktionen.
Herr Kissig erläutert, dass die CDU nicht ganz glücklich mit dem Antrag sei. Die Stadtwerke beraten bereits die Bürgerinnen und Bürger, die ihre Energiekosten nicht mehr tragen können. Dies sei auch bereits bekannt. Der Antrag schränke die Verwaltung von vornherein zu sehr ein, wobei die Zielsetzung nicht konkret genug sei. Der Antrag solle daher als Arbeitsauftrag an die Stadt und die Stadtwerke gegeben werden sowie eine Befristung bis Mitte des Jahres erhalten. Die Verwaltung solle aufgrund der dynamischen Situation im Sozialausschuss regelmäßig berichten. Nach der aktuellen Situation sollte dies zum Anlass genommen werden, ein dauerhaft funktionierendes Hilfsangebot zu entwickeln.
Herr Kissig bittet, nicht über den Antrag abstimmen zu lassen, sondern lediglich als Auftrag an die Verwaltung zu geben.
Die CDU werde sich bei einer Abstimmung enthalten.
Frau Kärgel weist darauf hin, dass ein Beschluss aller Fraktionen aufgrund der Außenwirkung sehr wichtig sei. Es sei schwierig einzuschätzen, ob die Entlastungspakete des Bundes ausreichend seien. Es sollte jetzt eine Entscheidung getroffen werden.
Frau Jacobs-Emeis hält an dem Antrag fest, da dieser zwar präzise aber dennoch offen formuliert sei. Es bestehe genügend Handlungsspielraum.
Die WSI kann die Punkte der CDU verstehen, sieht aber hinter einem Beschluss ein starkes Zeichen, sodass die Fraktion zustimmen werde.
Für die Linken werde das Problem noch unterschätzt. Der vorliegende Antrag helfe den Menschen nicht genug, da sie trotz Beratung Schwierigkeiten haben, die Rechnungen zu bezahlen. Der eigene Antrag der LINKEN zur Einrichtung eines Härtefonds wurde bereits mehrheitlich abgelehnt.
Die FDP trage den Antrag der SPD mit und stellt den Änderungsantrag, in Ziffer 1. Das Wort „weiter“ einzufügen, sodass der Satz lautet „Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Stadtwerken weiter über Möglichkeiten Beratungen für diejenigen BürgerInnen zu sprechen, die Ihre Energiekosten nicht mehr tragen können.“
Die SPD ergänzt diesen Änderungsantrag mit einer Änderung in Ziffer 4, sodass diese nun lautet „Für nicht bei den Stadtwerken vertraglich gebundene BürgerInnen sowie alle neu Wohngeldberechtigten hat die Stadt ein integriertes Beratungsangebot Wohngeld/ Energiekosten eingerichtet. Dieses Beratungsangebot wird offensiv öffentlich bekannt gemacht.
Herr Waßmann ergänzt zu Punkt 4 des Antrages, dass bereits seit vier Wochen solche Beratungsgespräche geführt werden. Durch die geplanten Änderungen im Wohngeldbezug komme es automatisch zu einer erweiterten Beratung. Der Fachdienst Soziales werde daher personell aufgestockt werden. Eine besondere Stelle zur Beratung über Energiekosten sollte daher nicht eingerichtet werden, so wie es noch in der Ursprungsversion des Antrages im Sozialausschuss beschrieben wurde.
Der Stadtpräsident lässt über den veränderten Antrag mit der vorgeschlagenen Formulierung in Ziffer 1 und Ziffer 4 abstimmen.
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Stadtwerken weiter über Möglichkeiten Beratung für diejenigen BürgerInnen zu sprechen, die Ihre Energiekosten nicht mehr tragen können.
2. Dazu soll schon nach der ersten nicht getätigten Abschlagszahlung ein Anschreiben der Stadtwerke mit Hinweis auf alle Beratungsmöglichkeiten (Sozialamt, Sozialberatung, Schuldnerberatung, ...) erfolgen und die Stadtwerke ihrerseits ein Angebot zum direkten Gespräch über die weiteren Zahlungsmodalitäten machen.
3. Bevor etwaige Abschaltungen erfolgen, soll den Kunden angeboten werden, durch VERBINDLICHE Beratung (Unterschrift) einen Zahlungsaufschub bis Ende April bzw. mögliche Ratenvereinbarungen zu erhalten.
4. Für nicht bei den Stadtwerken vertraglich gebundene BürgerInnen sowie alle neu Wohngeldberechtigten hat die Stadt ein integriertes Beratungsangebot Wohngeld/ Energiekosten eingerichtet. Dieses Beratungsangebot wird offensiv öffentlich bekannt gemacht.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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128,9 kB
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