10.08.2021 - 9 Satzung der Stadt Wedel über die Benutzung der ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Gärke erläutert die rechtliche Einordnung der Benutzungsgebührensatzung. Die Satzung unterliegt dem Kostendeckungsprinzip. Die Kosten wurden anhand der Kalkulation berechnet und sind dann als Gebühr in die Satzung aufzunehmen. Gesetzlich besteht die Pflicht, soweit die Gebühr durch Dritte erstattungsfähig ist, vollständig zu erheben. Die eingearbeitete 10 Monatsfrist für Selbstzahler ist grundsätzlich möglich.

Frau Gärke gibt an, dass ein Bewohner eine Klage eingereicht hat. Dieses Verfahren sollte zunächst abgewartet werden. Im Zuge dessen wird auch die Satzung und die zugrundeliegende Kalkulation geprüft.

Herr Schmidt fügt an, dass eine Begrenzung durch das Kommunalabgabengesetz und dem Haushaltsgrundgesetzt vorhanden ist. Dies wird durch die Kommunalaufsichtsbehörde geprüft. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt, für eine Verlängerung der 10 Monate, ist derzeit nicht gegeben.

Bezüglich einer Änderung der Satzung werden die Fraktionen gebeten, konkrete Anträge zu stellen, über die der Ausschuss dann beraten kann.

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

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