20.05.2021 - 8 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kissig bringt diese Vorlage ein.

 

Herr Schnieber führt aus, dass der vorliegende Tagesordnungspunkt ein Beispiel dafür sei, dass die Verwaltungsspitze es zunehmend aufgebe, mit der Politik zusammenzuarbeiten. Dies sei kein partnerschaftlicher Umgang. Es entstehe zunehmend der Eindruck, dass die als selbstverständlich anzusehenden Ansprüche immer häufiger nicht erfüllt werden. In der Begründung dieser Vorlage sei lediglich ein kurzer Hinweis auf die Begründung der Kommunalaufsicht gegeben worden, ohne auch nur eine kurze eigene Erläuterung oder Einschätzung zu der aufgeworfenen Rechtsfrage abzugeben. Herr Schnieber ist der Auffassung, dass die Begründung der Kommunalaufsicht einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten könnte. Herr Schnieber hatte das Rechtsamt darum gebeten, eine rechtliche Einschätzung zu geben, ob durch eine Zustimmung zur jetzt vorgelegten Fassung der Möglichkeit zur Einlegung eventueller Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Kommunalaufsicht berauben könnte. Da die WSI dieses Rechtsrisiko vermeiden möchte, wird sie sich bei der Beschlussfassung enthalten und möchte, dass diese Begründung, nämlich zur Wahrung der Möglichkeit der Einlegung von Rechtsmitteln gegen den einschränkenden Bescheid der Kommunalaufsicht eine Zustimmung seitens der WSI nicht erfolgen kann, ins Protokoll aufgenommen wird.

Unstrittig ist, dass in Wedel die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung von Videokonferenzen geschaffen werden müssen.
Herr Schnieber weist abschließend darauf hin, dass die Stadt Elmshorn eine Lösung gefunden habe, den vom Rat zum Ausdruck gebrachten Willen in ihren städtischen Regelwerken zu verankern.

 

Nach dem Wortbeitrag von Herrn Schnieber lässt der Stadtpräsident über die Vorlage abstimmen.

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Beschluss:

Der Rat beschließt,

 

die anliegende 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wedel gemäß der Maßgabe des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung in der Genehmigung vom 22.04.2021 zu fassen.

 

Der Artikel 1. Nr. 3 § 16 Abs. 4 der 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wedel wird daher wie folgt gefasst:

„Nach dem Baugesetzbuch erforderliche ortsübliche Bekanntmachungen der Stadt Wedel werden in den Zeitungen Wedel Schulauer Tageblatt und im Regionalteil des Hamburger Abendblattes bekanntgemacht. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung wird zusätzlich unter der Adresse nach Absatz 1 ins Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes auf www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung zugänglich gemacht.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Sinne des § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB werden ebenfalls zusätzlich unter der in Absatz 1 genannten Internetadresse auf www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung eingestellt.“

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei 5 Enthaltungen (4x WSI, 1x SPD)

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.wedel.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=1003428&selfaction=print