10.05.2021 - 5 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Mo., 10.05.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Interner Dienstbetrieb
- Beschluss:
- empfohlen
Wortprotokoll
Herr Schnieber bittet in Bezug auf den Punkt „und dem Ältestenrat“ um Übersendung des in der Beschlussvorlage genannten Genehmigungsschreibens der Kommunalaufsicht. Die rechtliche Interpretation könne unterschiedlich sein. Die Aussage der Kommunalaufsicht werde erstmal so hingenommen, er könne sich allerdings auch vorstellen, dagegen rechtlich vorgehen zu wollen.
Herr Wuttke weist kritisch darauf hin, dass die Verwaltung in der letzten Beratung einen Vorschlag der Grünen in Bezug auf den Abdruck der Hinweise in den Zeitungen aus rechtlichen Bedenken nicht zur endgültigen Beschlussfassung in den Rat gegeben habe, nun allerdings doch eine rechtlich andere Auffassung vorliege und Bekanntmachungen nach dem BauGB weiterhin in den Zeitungen erfolgen müssten.
Beschluss:
Der Rat beschließt,
die anliegende 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wedel gemäß der Maßgabe des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung in der Genehmigung vom 22.04.2021 zu fassen.
Der Artikel 1. Nr. 3 § 16 Abs. 4 der 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wedel wird daher wie folgt gefasst:
„Nach dem Baugesetzbuch erforderliche ortsübliche Bekanntmachungen der Stadt Wedel werden in den Zeitungen Wedel Schulauer Tageblatt und im Regionalteil des Hamburger Abendblattes bekanntgemacht. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung wird zusätzlich unter der Adresse nach Absatz 1 ins Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes auf www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung zugänglich gemacht.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Sinne des § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB werden ebenfalls zusätzlich unter der in Absatz 1 genannten Internetadresse auf www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung eingestellt.“
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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242,9 kB
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