09.03.2021 - 4 Haushaltssatzung 2021

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Im Vorfeld der Sitzung wurden vier Fragen von Planungsausschussmitgliedern an die Verwaltung übermittelt, von denen zwei schriftlich vorab und zwei mündlich in der Sitzung beantwortet wurden.

 

Frage:

Ist es richtig, dass für das Jahr 2021 keine Einnahmen aus der Vermarktung der Buswartehäuschen erzielt werden können?

Antwort:

Ja, das ist richtig. Der seit 1992 laufende Vertrag wurde seitens des Vertragspartners zum 31.05.2020 gekündigt. Eine Ausschreibung für einen neuen, langfristigen Vertrag brachte keine annehmbaren Angebote. Es hat sich gezeigt, dass durch die Corona-Situation der ohnehin angespannte und sich wandelnde Werbemarkt grundlegend eingebrochen ist. Der Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung strebt daher an, mit einer Firma einen kurzfristigen Vertrag zwecks Bewirtschaftung bis Ende 2022 abzuschließen, allerdings ist hier von zusätzlichen Kosten für die Stadt Wedel für Reinigung und Reparaturen auszugehen. Ziel ist, für diesen Zeitraum einen annehmbaren Pflegezustand der Buswartehäuschen zu erhalten. Es besteht die Hoffnung, dass sich die Pandemielage ab Herbst 2021 entspannt und im Frühjahr/Sommer 2022 eine erfolgreichere Ausschreibung durchgeführt werden kann.

 

Frage:

Welche Beträge sind wo für Planungskosten im Zusammenhang mit Wedel Nord bzw. der Nordumfahrung eingestellt?

Antwort:

Die Planungskosten für die Nordumfahrung liegen im Zuständigkeitsbereich des UBF. Planungsmittel sind nicht im Haushalt 2021 eingeworben sh. Haushaltsplan Seite 105 Investitionsplan 2021 Nr. 544001740 Nordumfahrung Wedel (Planung).

Die Planungskosten für das B-Plan-Verfahren Wedel Nord in Höhe von 500.000€ sind zusammen mit den Planungskosten für andere B-Plan-Verfahren im Haushalt eingestellt (siehe S. 515 Zeile 16 oder S. 516 Zeile 15). Die Einnahmen (die Planungskosten werden von den Vorhabenträgern erstattet) sind ebenfalls im Haushalt in Höhe von 500.000€ berücksichtigt (S. 515 Zeile 6 oder S. 516 Zeile 6).

 

 

 

Frage:

Welcher Betrag steht 2021 jeweils zur Verfügung für Investitionen (Grunderwerb, Bau) und im Betriebshaushalt (Planungskosten, Gutachten, ...) für den B-Plan 76 (Rad-/ Fußwege-verbindung Geestrand)?

Antwort:

Es sind Planungsmittel in Höhe von ca. 57.000 Euro von 2020 nach 2021 für Planungs- und Gutachtenkosten auf Grund bestehender Verpflichtungen übertragen worden. Im Investitionshaushalt sind keine Mittel eingeplant, da hier mit noch keinen Ausgaben in 2021 zu rechnen ist. Das Verfahren ist auf einem guten Weg, der derzeitige Zeitplan sieht vor, bis zum Ende des Jahres das frühzeitige Beteiligungsverfahren durchzuführen. Daher ist nicht mit einem Baubeginn in 2021 und der Notwendigkeit für investive Mittel zu rechnen.

 

Frage:

Sind die Teilbeträge jeweils gegenseitig deckungsfähig?

Antwort:

Es gibt keine Deckungsfähigkeit zwischen Betriebs- und Investitionshaushalt.

 

Weitere Fragen werden nicht gestellt.

 

Herr Burmester verliest den Beschlussvorschlag, den er zu Beginn der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt angekündigt hat.

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Beschluss:

Der Planungsausschuss empfiehlt für die Produktbereiche in seiner Zuständigkeit die

Haushaltssatzung 2021 dem Rat zur Beschlussfassung.

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Abstimmungsergebnis:

11 Ja / 0 Nein / 2 Enthaltung

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

Gesamt:

11

0

2

CDU-Fraktion

4

0

0

SPD-Fraktion

3

0

0

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

3

0

0

FDP-Fraktion

1

0

0

WSI-Fraktion

0

0

1

Fraktion DIE LINKE

0

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.wedel.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=1002808&selfaction=print