15.03.2021 - 6.1 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Mo., 15.03.2021
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Interner Dienstbetrieb
- Beschluss:
- empfohlen
Wortprotokoll
Herr Dr. Murphy fragt, wieso die Ausschusssprecher nicht mit in die Entscheidung über die Durchführung einer digitalen Sitzung im konkreten Fall einer Ausschusssitzung mit einbezogen werden. Beim Rat tut dies der Stadtpräsident in Abstimmung mit dem Bürgermeister und dem Ältestenrat. Herr Kissig erläutert, dass der Ältestenrat nur für den Rat zuständig und kein Beschlussgremium sei. Eine Ausschusssprecherrunde gibt es in diesem Sinne gar nicht. Auch ohne eine Festschreibung in der Hauptsatzung steht es dem Ausschussvorsitzenden zu, sich mit den Ausschussmitgliedern zu beraten.
Herr Murphy ergänzt, dass es in der Vergangenheit zu Unmut gekommen sei, da einige Ausschussvorsitzenden bei der Frage nach der Absage von Sitzungen Alleingänge gemacht haben. Herr Schnieber stellt fest, dass es hierauf für die Absagen von Ausschusssitzungen zu einer Absprache zwischen den Ausschussvorsitzenden gekommen sei, in der ein gängiges Verfahren abgestimmt worden sei, welches nun bei den Absagen von Sitzungen angewendet werden solle.
Herr Schnieber weist darauf hin, dass es hierbei um die digitalen Sitzungen gehe, die nur bei Notwendigkeit im digitalen Format durchgeführt werden dürfen. Es sei kein Ersatz für die regelmäßigen politischen Sitzungen.
Herr Schmidt erläutert, dass es in der Regelung in der Gemeindeordnung viele unbestimmte Rechtsbegriffe gäbe. Es besteht keine Wahlmöglichkeit zwischen einer digitalen und einer Präsenzsitzung. Er rät davon ab, in der Hauptsatzung weiterführende Regelungen über die vorhergehenden Absprachen zu treffen, dies könne über anderen Wege festgehalten werden.
Herr Wuttke führt aus, dass der Antrag der Grünen vom 07.12.2020 zur Beibehaltung der bisherigen Bekanntmachungsvorschrift ein spontaner Vorschlag war, der die Mehrheit gefunden habe. Ihn überzeugt die gelieferte Begründung nicht, warum hier von dem Empfehlungsbeschluss Abstand genommen werden solle. Ein Ratsbeschluss könne einfach aufgehoben werden, eine Änderung der Hauptsatzung hingegen nicht. Er fragt nach einer Möglichkeit, den von der Verwaltung vorgeschlagenen Satz in die Hauptsatzung aufzunehmen, ohne, dass er eine Rechtswirkung auf die Bekanntmachungen habe.
Frau Gärke erläutert dazu, dass es nun eine rechtlich andere Lage sei. Die Bekanntmachungsverordnung habe sich geändert. Sofern die Bekanntmachungsform das Internet ist, so ist der Hinweis auf Bekanntmachungen in den Zeitungen keine Wirksamkeitsvoraussetzung mehr. Es gab bereits diverse Rechtsverfahren, die fast an der Bekanntmachung gescheitert seien. Änderungen in Satzungen benötigen eine Ermächtigungsgrundlage. Diese sei für die Hinweise in den Zeitungen nicht mehr vorhanden.
Dies könne nur als Serviceleistung angeboten werden, ansonsten müsse die Bekanntmachungsform hin zu der Bekanntmachung in der Zeitung gewechselt werden.
Die CDU wird dem Verwaltungsvorschlag folgen. Sie teilt die Angst der Grünen nicht, dass der Ratsbeschluss einfach wieder aufgehoben wird.
Herr Schmidt weist darauf hin, dass Zusätzliches in der Satzung immer ein Anhaltspunkt bietet, dass dort etwas hineininterpretiert wird. Der Verwaltungsvorschlag ist mit der Kommunalaufsicht bereits abgestimmt.
Anschließend lässt der Vorsitzende über die Vorlagen abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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242,7 kB
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