09.02.2021 - 5 Einvernehmen nach dem BauG...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 09.02.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Burmester begrüßt die Vertreter von Wärme Hamburg, die zu diesem Tagesordnungspunkt als Gäste anwesend sind.
Die SPD-Fraktion bittet um Informationen zu der Nutzung der Power-to-Heat-Anlage, wenn kein überschüssiger, preisgünstiger Strom genutzt werden kann, und ob die Anlagennutzung unabhängig von der Betriebsdauer und einer möglichen Abschaltung des Kraftwerks sei.
Herr Wonka erläutert die Vertragsbedingungen mit dem Übertragungsnetzbetreiber. Im gleichen Verhältnis zur Menge des überschüssigen gelieferten Stroms muss das Kraftwerk seine Leistung reduzieren. Der Vertragspartner kündigt die Verfügbarkeit des überschüssigen Stroms rechtzeitig an, nur dann wird die Power-to-Heat-Anlage auch in Betrieb sein.
Nach der Vertragslaufzeit von fünf Jahren kann über eine alternative Vermarktungs- und Nutzungsmöglichkeit der Anlage nachgedacht werden. Wirtschaftlich ist die Wärmeerzeugung aus Strom jedoch nur bei günstiger Stromlieferung.
Die Betriebsdauer des Kraftwerkes Wedel hat keinen Einfluss auf die Nutzung der Anlage, da der Vertragspartner auch ein mögliches Nachfolge-Kraftwerk (z.B. in Dradenau) für die äquivalente Produktionsreduzierung akzeptiert.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen äußert ihre Verwunderung, dass politische Vertreter Lärmwerte vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) erhalten haben, die von der Stadt Wedel nicht zur Verfügung gestellt wurden.
Die Verwaltung erläutert, dass im bauaufsichtlichen Verfahren auch Fachbehörden beteiligt werden. Es ist jedoch nicht Aufgabe der Stadt Wedel, diese Werte, die ihr lediglich als Bauaufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt wurden, weiterzugeben. Diese Verantwortung und Entscheidung liegt bei der Fachbehörde, in diesem Falle dem LLUR.
Herr Burmester verliest den Beschlussvorschlag.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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551,5 kB
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2
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280,4 kB
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3
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265,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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291,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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399,8 kB
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