20.10.2020 - 8.2 Einvernehmen nach dem BauG...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft, ob die Planung innerhalb der rechtlichen Regelungen zulässig ist und das Einvernehmen überhaupt verweigert werden kann. Grundsätzlich ist die Fraktion nicht vollkommen einverstanden mit dem Bauvorhaben.

 

Die FDP-Fraktion weist auf den Bereich des Milieuschutzes hin, den die Verwaltung 2017 für diesen Straßenzug definiert hat. Das geplante Vorhaben sei zu hoch und zu wuchtig für die Umgebung.

 

Die Fraktion die Linke bittet um Erläuterung, warum bei dem Bauvorhaben keine Infrastrukturfolgekosten berechnet würden.

Herr Grass erläutert, dass nach den Grundsätzen der Bodenordnung und dem Grundsatzbeschluss des Rates Infrastrukturfolgekosten nur umgelegt werden können, wenn neues Baurecht in Form eines Bebauungsplanes geschaffen wird. Dieser Fall liegt hier nicht vor.

 

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen schließt sich den genannten Argumenten an. Schon im Lageplan sei erkennbar, dass die Grundmaße überdimensioniert seien.

 

Herr Grass führt aus, dass aus stadtplanerischer Sicht das vorgestellte Vorhaben wünschenswerter sei, als die vorherige Planung der Bebauung des rückwärtigen Bereichs. Das neue Gebäude würde sich an die Straßenflucht anpassen. Zudem befände sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite 3geschossiger Geschosswohnungsbau.

 

Die FDP-Fraktion entgegnet, dass die Grenze des Milieuschutzgebietes so verlaufe, dass die andere Straßenseite nicht erfasst werde, daher dürfe kein Vergleich mit den dortigen Gebäuden erfolgen.

 

Die SPD-Fraktion bittet um eine kurze Sitzungsunterbrechung zwecks Beratung.

 

Nachdem Herr Burmester die Sitzung nach einer Unterbrechung von 5 Minuten wiedereröffnet hat, ergänzt der Architekt des Vorhabens die Erläuterungen der Verwaltung.

Im Gegensatz zu der ursprünglich geplanten, rückwärtigen Bebauung durch ein Doppelhaus schließe das nun geplante Gebäude mit der Straßenflucht ab und verdecke das vorhandenen Bestandgebäude aus den 70er Jahren. Die entstehenden 7 Wohnungen trügen zur Durchmischung im Quartier bei.

Die betroffenen Bäume seien mehrstämmig und Flachwurzler, daher erscheine die Lebensdauer begrenzt. Alle Ersatzanpflanzungen würden auf dem Grundstück erfolgen.

 

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Beschluss:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 30, 34 und 36 Abs. 1 BauGB für das Bauvorhaben Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten in der Elbstraße 31 in Wedel wird erteilt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Abgelehnt

3 Ja / 8 Nein / 2 Enthaltung

 

Ja

Nein

Enthaltung

Gesamt:

3

8

2

CDU-Fraktion

3

0

1

SPD-Fraktion

0

3

0

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

0

3

0

FDP-Fraktion

0

1

0

WSI-Fraktion

0

1

0

Fraktion DIE LINKE

0

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.wedel.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=1001001&selfaction=print